Sitzung: 21.03.2017 BHR/004/2017
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/7, Veitsberg 12 in Hohenroth
vorgelegt.
Das Carport soll im Anschluss an das bestehende Wohnhaus in einer
Stahlkonstruktion mit Flachdach und Blecheindeckung errichtet werden. Das
Carport ist mit einer Länge von 5,80 m, einer Breite von 2,30 m und einer Höhe
von ca. 5,00 m geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 1721/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Veitsberg I“. Als Dachform sind für Garagen im Bebauungsplan Satteldächer
festgesetzt. Carports sind wie Garagen zu beurteilen.
Von der Größe her fällt das geplante Carport unter die
Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.
Da die Dachform für das Carport jedoch nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Veitsberg I“ entspricht, ist ein Antrag auf isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“
erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ zur Errichtung eines Carports
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/7 im Veitsberg 12 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planskizzen.
Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ für die abweichende Dachform
für das Carport.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |