Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/7, Veitsberg 12 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport soll im Anschluss an das bestehende Wohnhaus in einer Stahlkonstruktion mit Flachdach und Blecheindeckung errichtet werden. Das Carport ist mit einer Länge von 5,80 m, einer Breite von 2,30 m und einer Höhe von ca. 5,00 m geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1721/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg I“. Als Dachform sind für Garagen im Bebauungsplan Satteldächer festgesetzt. Carports sind wie Garagen zu beurteilen.  

 

Von der Größe her fällt das geplante Carport unter die Verfahrensfreiheit nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung.

 

Da die Dachform für das Carport jedoch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ entspricht, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ erforderlich. 

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum  Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/7 im Veitsberg 12 in Hohenroth  entsprechend den vorgelegten Planskizzen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg I“ für die abweichende Dachform für das Carport.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5