Sitzung: 21.03.2017 BHR/004/2017
Dem Bauausschuss wird eine Bauvoranfrage zum Wohnhausneubau auf dem
Grundstück Fl. Nr. 248/8 , Am Steinbruch
2 in Windshausen vorgelegt.
Das Grundstück soll mit einem Baukörper in Winkelform mit einheitlichem
First und Dachneigung errichtet werden. Mit dem Baukörper wird die nördliche
und zum Teil die westliche Baugrenze Richtung Wendehammer überschritten.
Der Bauherr möchte im Vorfeld klären lassen, ob die notwendigen
Befreiungen für sein geplantes Bauvorhaben von der Gemeinde mitgetragen werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 248/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Köhlerstraße“.
Nach Nr. I. 1. d.) der Bebauungsplanfestsetzungen sind Anbauten zum
Baukörper (Winkelbauten) zulässig, wobei
der Hauptkörper jedoch klar erkennbar sein muss und dominieren soll. Die
Firsthöhe des Anbaues darf die Firsthöhe des Hauptbaukörpers nicht
überschreiten; die Dachneigung der beiden Baukörper muss gleich sein. Die
Firstrichtung des Hauptbaukörpers muss giebelseitig zum Wendehammer sein.
Es werden Befreiungen erforderlich für die Firstrichtung, den
einheitlichen First und die Überschreitung der Baugrenze.
Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum
Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr.
248/8 , Am Steinbruch 2 in Windshausen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Köhlerstraße“ für die
Firstrichtung des Wohngebäudes, den einheitlichen First und die Überschreitung
der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |