Dem Bauausschuss wird eine Bauvoranfrage zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr.  248/8 , Am Steinbruch 2 in Windshausen vorgelegt.

 

Das Grundstück soll mit einem Baukörper in Winkelform mit einheitlichem First und Dachneigung errichtet werden. Mit dem Baukörper wird die nördliche und zum Teil die westliche Baugrenze Richtung Wendehammer überschritten.

 

Der Bauherr möchte im Vorfeld klären lassen, ob die notwendigen Befreiungen für sein geplantes Bauvorhaben von der Gemeinde mitgetragen werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 248/8 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Köhlerstraße“.

Nach Nr. I. 1. d.) der Bebauungsplanfestsetzungen sind Anbauten zum Baukörper (Winkelbauten)  zulässig, wobei der Hauptkörper jedoch klar erkennbar sein muss und dominieren soll. Die Firsthöhe des Anbaues darf die Firsthöhe des Hauptbaukörpers nicht überschreiten; die Dachneigung der beiden Baukörper muss gleich sein. Die Firstrichtung des Hauptbaukörpers muss giebelseitig zum Wendehammer sein.

 

Es werden Befreiungen erforderlich für die Firstrichtung, den einheitlichen First und die Überschreitung der Baugrenze.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung gebeten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Wohnhausneubau auf dem Grundstück Fl. Nr.  248/8 , Am Steinbruch 2 in Windshausen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Köhlerstraße“ für die Firstrichtung des Wohngebäudes, den einheitlichen First und die Überschreitung der Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6