Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/15, Landwehr 18 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.