Sitzung: 09.05.2017 BHR/005/2017
Dem Bauausschuss wird der Bauantrag der Bauhofgemeinschaft - BauGe
Brend-Saale zum Neubau eines Bauhofes auf dem Grundstück Fl. Nr. 590, Zum
Zimmermannsplatz 3 in Hohenroth vorgelegt.
Die Planunterlagen für das Bauhofgebäude mit Unterstellhallen wurden
durch die Firma Wolf System GmbH, Osterhofen erstellt. Die Baukosten belaufen sich auf ca.
2 Mio Euro.
Das Grundstück Fl. Nr. 590 liegt im Geltungsbereich des sich in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Hinterm Dorf II“. Mit der Rechtsverbindlichkeit
des Bebauungsplanes ist Mitte Juni zu rechnen.
Die im künftigen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird mit der
nördlichen Gebäudeecke geringfügig überschritten. Hierzu ist eine Befreiung von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Für die nicht einzuhaltenden Abstandsflächen der baulichen Anlagen sind Abstandsflächenübernahmen
der Nachbarn erforderlich.
Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Zum Zimmermannsplatz“. Die Anschlüsse
an Wasser und Oberflächenwasserentwässerung erfolgen auch über die Straße „Zum
Zimmermannsplatz“. Das Schmutzwasser wird über den vorhandenen Mischwasserkanal
über die Straße „Hinterm Dorf“ abgeleitet.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Bauhofgebäudes mit Unterstellhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 590, Zum
Zimmermannsplatz 3 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“
bezüglich der Nichteinhaltung der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |