Dem Bauausschuss wird der Bauantrag der Bauhofgemeinschaft - BauGe Brend-Saale zum Neubau eines Bauhofes auf dem Grundstück Fl. Nr. 590, Zum Zimmermannsplatz 3 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Planunterlagen für das Bauhofgebäude mit Unterstellhallen wurden durch die Firma Wolf System GmbH, Osterhofen  erstellt. Die Baukosten belaufen sich auf ca. 2 Mio Euro.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 590 liegt im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Hinterm Dorf II“. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes ist Mitte Juni zu rechnen.

Die im künftigen Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird mit der nördlichen Gebäudeecke geringfügig überschritten. Hierzu ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

Für die nicht einzuhaltenden Abstandsflächen der baulichen Anlagen sind Abstandsflächenübernahmen der Nachbarn erforderlich.

 

Die Zufahrt erfolgt über die Straße „Zum Zimmermannsplatz“. Die Anschlüsse an Wasser und Oberflächenwasserentwässerung erfolgen auch über die Straße „Zum Zimmermannsplatz“. Das Schmutzwasser wird über den vorhandenen Mischwasserkanal über die Straße „Hinterm Dorf“ abgeleitet.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Bauhofgebäudes mit Unterstellhallen auf dem Grundstück Fl. Nr. 590, Zum Zimmermannsplatz 3 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ bezüglich der Nichteinhaltung der Baugrenze.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6