Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/3, Am Gartenweg 11 in Leutershausen vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt einen Geräteschuppen mit 6 m Breite, 4,50 m Tiefe und 2,50 m Höhe im Mittel zu errichten. Von der Größe her wäre das Vorhaben nach Art. 57 Abs.: 1 Nr. 1a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Da der Standort des Geräteschuppens außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.

 

Des Weiteren möchte der Bauherr mit einem Abstand von ca. 1,50 m hinter der Grundstücksgrenze zur Kreisstraße hin einen Sicht- und Lärmschutz mit einer Höhe von 1,50 m errichten. Die Ausführung ist als Gabionenwand mit Holzunterteilung geplant.

 

Der Bebauungsplan lässt eine Zaunhöhe von 1,00 m zu; der geplante Sichtschutz soll 1,50 m hoch werden. Hierfür wird auch eine Befreiung notwendig.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/3, Am Gartenweg 11 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

Es bestehen keine Einwände gegen den geplanten Standort und die Höhe des Sichtschutzes.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6