Sitzung: 09.05.2017 BHR/005/2017
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 248/3,
Am Gartenweg 11 in Leutershausen vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt einen Geräteschuppen mit 6 m Breite, 4,50 m
Tiefe und 2,50 m Höhe im Mittel zu errichten. Von der Größe her wäre das
Vorhaben nach Art. 57 Abs.: 1 Nr. 1a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 248/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Am Gartenweg“. Da der Standort des Geräteschuppens außerhalb
der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf
isolierte Befreiung von den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Des Weiteren möchte der Bauherr mit einem Abstand von ca. 1,50 m hinter
der Grundstücksgrenze zur Kreisstraße hin einen Sicht- und Lärmschutz mit einer
Höhe von 1,50 m errichten. Die Ausführung ist als Gabionenwand mit
Holzunterteilung geplant.
Der Bebauungsplan lässt eine Zaunhöhe von 1,00 m zu; der geplante
Sichtschutz soll 1,50 m hoch werden. Hierfür wird auch eine Befreiung
notwendig.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Geräteschuppens und eines Sichtschutzes auf dem
Grundstück Fl. Nr. 248/3, Am Gartenweg 11 in Leutershausen entsprechend den
eingereichten Planunterlagen.
Es bestehen keine Einwände gegen den geplanten Standort und die Höhe des
Sichtschutzes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |