Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr 1. Bürgermeister Straub Herrn Kirchner vom Planungsbüro für Bauwesen Bautechnik-Kirchner aus Oerlenbach, welches mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen und der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt worden ist.

 

Die Gemeinde Hohenroth plant die Realisierung der Wohnbaugebiete „Am Sportplatz II“ und „Veitsberg III“ am östlichen Ortsrand, die beide im wirksamen Flächennutzungsplan enthalten sind.

Die Geltungsbereiche der beiden Baugebiete wurden zwischenzeitlich in einer Planung zusammengefasst.

 

Um die baurechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig.

Die Aufstellungsbeschlüsse wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.10.2016 gefasst.

 

Bereits in seiner Sitzung vom 14.02.2017 hat sich der Gemeinderat auf der Basis verschiedener Planvarianten sowie erfolgter Abstimmungen mit den Fachbehörden mit den Baugebieten befasst und konkrete Festlegungen für die Nutzung und Bebauung der beiden Areale an der Kreisstraße NES 21 getroffen.

Zwischenzeitlich wurden verschiedene Gutachten erstellt, die der städtebaulichen Planung zugrunde gelegt wurden. Auf dieser Grundlage wurde der Bebauungsplanentwurf erstellt.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung von homogenen und für Bauwerber attraktiven Bauflächen. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes soll – auf Basis der städtebaulich erforderlichen Regelungen – eine moderne und zeitgemäße Wohnbebauung ermöglicht werden.

Die Abwasserbeseitigung muss im Trennsystem erfolgen, um die bestehenden Kanalleitungen im Ortsbereich nicht zu überlasten.

Ein Großteil der notwendigen Ausgleichsflächen, wird außerhalb des Baugebietes realisiert. Hierzu wurde eine Teilfläche des gemeindlichen Ökokontos „Trieb II“ sowie ein Wiesengrundstück im Gemarkungsbereich Leutershausen gewählt und dem Bebauungsplan zugeordnet.

 

Der in insgesamt drei Teilgeltungsbereiche aufgeteilte Bebauungsplan umfasst inklusive der Ausgleichsflächen eine Gesamtfläche von ca. 8,418 ha.

Er beinhaltet die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 437, 1700, 1708, 1708/1, 1708/2, 1709/1, 1711, 1731, 1739, 1740, 1741 und 1742 der Gemarkung Hohenroth (Geltungsbereich 1), sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 476 und 530 der Gemarkung Leutershausen (Geltungsbereiche 2 und 3).

 

Herr Kirchner stellt dem Gemeinderat anhand einer PowerPoint-Präsentation den Vorentwurf des Bebauungsplans ausführlich vor. Diese ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Aus dem vorliegenden Lärmgutachten resultiert, dass für die Bauflächen in der Nähe des östlichen Sportplatzes des FSV Hohenroth und entlang der Kreisstraße passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Entsprechende Festsetzungen enthält der Bebauungsplan bereits und verpflichtet damit die zukünftigen Bauherren, diese umzusetzen.

 

Herr Kirchner geht auch auf die eventuelle Neuansiedlung der Montessori-Schule im nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ein. Hier ist alternativ zu neuen Wohnbauplätzen ein ausreichend großes Areal von ca. 7.000 m² für die Errichtung einer neuen Schule vorgesehen.

 

Was die festgesetzte Höheneinstellung der Gebäude angeht, wird aus dem Gemeinderat heraus gefordert, diese dahingehend zu präzisieren, dass ein Fixpunkt am Boden (z. B. Oberkante Straße) als Anhaltspunkt dienen muss.

 

Diskutiert wird auch darüber, ob tatsächlich eine so große Firsthöhe von 12 m für das Wohngebiet erforderlich ist. Man wird es aber zunächst dabei belassen.

 

Von der Verwaltung wird auf die geringe Breite der kurzen Stichwege von nur 4,5 m hingewiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass dort kein Parken zulässig sei. Probleme könnten auch mit Lieferverkehr aller Art entstehen. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Auch wird angeregt, Garagen nicht außerhalb der Baugrenzen zuzulassen, wie es der Vorentwurf des Bebauungsplans vorsieht. Hier könnten nicht gewollte, städtebauliche Fehlentwicklungen entstehen. Der Gemeinderat pflichtet dem bei und möchte die Unterlagen in diesem Punkt geändert haben.

 

Auf die zunächst angedachte abschnittsweise Erschließung der Bauflächen kann verzichtet werden. Wie Herr 1. Bürgermeister Straub berichtet, liegen ihm bereits jetzt wieder 43 ernst gemeinte Vormerkungen für Wohnbauplätze vor. Auch ist es im Rahmen der Abwasserbeseitigung erforderlich, das Baugebiet komplett zu erschließen.


Beschluss:

 

Die Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne „Am Sportplatz II“ und „Veitsberg III“ werden in einen Bebauungsplan zusammengefasst.

Dieser Bebauungsplan erhält im Weiteren die Bezeichnung „Burgblick“.

 

Der vom beauftragten Planungsbüro für Bauwesen, Bautechnik-Kirchner, Oerlenbach ausgearbeitete Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.05.2017, wird vom Gemeinderat anerkannt.

 

Nach Fertigstellung der Planunterlagen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des anerkannten Vorentwurfes zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Burgblick“, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4a Abs. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14