Sitzung: 06.06.2017 BHR/006/2017
Der Bauherr
beabsichtigt ein Gartenhaus mit ca. 26,8 cbm und mit einem zwei Meter tiefen Vordach (17,9 cbm) zu errichten. Von der Größe her wäre das
Vorhaben nach Art. 57 Abs.: 1 Nr. 1a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1714/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am
Sportplatz“. Da der Standort des Gartenhauses außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenzen liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den
Festsetzungen dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre
Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1714/4,
Am Sportplatz 15 in Hohenroth
entsprechend den eingereichten Planskizzen. Es bestehen keine Einwände
gegen den geplanten Standort.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |