Sitzung: 18.07.2017 BHR/007/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage, Abstellraum und Carport auf den Grundstücken
Fl. Nrn 613, 614 und 615, Gemarkung Windshausen (Obere Gasse 5) vorgelegt.
Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Erdmannstal“.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze wird nicht eingehalten.
Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes hierfür ist erforderlich.
Die Zufahrt zum Baugrundstück soll über die gemeindlichen Grundstücke
Fl.Nrn 611 und 612 erfolgen. In der Planzeichnung ist diese mit einer Breite
von 7m eingetragen. Hier wird eine Breite von 4m als ausreichend betrachtet.
Vor Weitergabe der Unterlagen an das Landratsamt sind von den Bauherren die
Unterlagen entsprechend zu ändern.
Für die rechtliche Sicherung der Zufahrt ist die Eintragung einer
beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit für die Grundstücke 611 und 612 im
Grundbuch erforderlich.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Vorhaben in der
beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Abstellraum und Carport auf den
Grundstücken Fl. Nrn 613, 614 und 615, Gemarkung Windshausen (Obere Gasse 5)
entsprechend den eingereichten Bauantragunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Erdmannstal“
bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
