Bürgermeister Straub informiert den Bauausschuss, dass die Eigentümer des Anwesens Fl. Nr. 1679/9 im Buchenweg 5 in Hohenroth beabsichtigen, die Gauben auf der Nordostseite des Wohnhauses, zur Straße hin, zu verändern.

 

Die beiden Gauben sollen entfernt und durch ein Gaubenband in Schleppdachform ersetzt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1679/9 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Dachgauben als Einzelgauben mit einer max. Breite von 3 m zulässig. Sie sind vom Ortgang mind. 1,50 m einzurücken; von der Traufe mindestens drei Ziegelreihen. Ausführung als Schlepp- bzw. Spitzgauben. Eindeckung im Material des Hauptdaches.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein vollständiger Bauantrag einzureichen. Für die Zulassung des Gaubenbandes wird außerdem eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Da die nächste Bauausschusssitzung erst im September geplant ist, wird der Bauausschuss um Beratung und folgende Beschlussfassung gebeten:

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Aufbringung eines Gaubenbandes am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/9 im Buchenweg 5 in Hohenroth.

Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  „Rhönblick“ von der Gaubenform und Gaubenbreite wird erteilt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7