Sitzung: 18.07.2017 BHR/007/2017
Bürgermeister Straub informiert den Bauausschuss, dass die Eigentümer
des Anwesens Fl. Nr. 1679/9 im Buchenweg 5 in Hohenroth beabsichtigen, die
Gauben auf der Nordostseite des Wohnhauses, zur Straße hin, zu verändern.
Die beiden Gauben sollen entfernt und durch ein Gaubenband in
Schleppdachform ersetzt werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 1679/9 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes sind Dachgauben als Einzelgauben mit einer max. Breite von 3 m
zulässig. Sie sind vom Ortgang mind. 1,50 m einzurücken; von der Traufe
mindestens drei Ziegelreihen. Ausführung als Schlepp- bzw. Spitzgauben.
Eindeckung im Material des Hauptdaches.
Zur Verwirklichung des Vorhabens ist ein vollständiger Bauantrag
einzureichen. Für die Zulassung des Gaubenbandes wird außerdem eine Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Da die nächste Bauausschusssitzung erst im September geplant ist, wird
der Bauausschuss um Beratung und folgende Beschlussfassung gebeten:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zur Aufbringung eines
Gaubenbandes am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1679/9 im
Buchenweg 5 in Hohenroth.
Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Rhönblick“ von der
Gaubenform und Gaubenbreite wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |