Sitzung: 25.09.2017 GHR/008/2017
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner
Sitzung am 11.10.2016 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Veitsberg“
zu ändern.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722, Gemarkung Hohenroth, auf dem sich eine
öffentliche Grünfläche (Spielplatz) befindet, soll Wohnbebauung zugelassen
werden.
Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung
nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung vom 07.08.-06.09.2017 ist eine
Stellungnahme des Landratsamtes
Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht eingegangen, die nun zu behandeln ist:
Bereits mit der vorherigen 6. Änderung des Bebauungsplans wurde die
ursprüngliche Grünfläche um ca. 1/3 verkleinert und für Bebauung freigegeben.
Nunmehr entfällt die Grünfläche vollständig und im Baugebiet ist keine
derartige Nutzung (Grünfläche/Spielplatz) mehr festgesetzt.
Nach baurechtlicher Auffassung bedarf der Wegfall der Fläche einer
sorgfältigen Abwägung.
Beschluss:
Das Baugebiet „Veitsberg“ wurde in den 80er Jahren entwickelt. Aufgrund
der Altersstruktur ist ein Kinderspielplatz dort nicht mehr notwendig.
Die Gemeinde Hohenroth überarbeitet derzeit ihr Spielplatzkonzept in der
gesamten Gemeinde. Im Zuge dessen wird in zentraler Ortslage am Gemeindesee ein
neuer Generationen übergreifender Spielplatz errichtet. Für die Bewohner des
Baugebiets „Veitsberg“ ist dieser leicht zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Gemeinderat Christoph Reiher war bei der Abstimmung nicht anwesend.
Von der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung keine Anregungen zur
Planung vorgetragen.
Der Bebauungsplanentwurf kann deshalb vom Gemeinderat als Satzung
beschlossen werden.
Beschluss:
Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der
Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung beschließt die
Gemeinde Hohenroth die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Veitsberg“
mit Begründung in der Fassung vom 11.10.2016 wie folgt als
Satzung
§ 1
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 7. vereinfachten Bebauungsplanänderung
„Veitsberg“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 11.10.2016.
§ 2
Bestandteile der Satzung
Die 7. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Veitsberg“ besteht aus der
Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 11.10.2016.
§ 3
Inkrafttreten
Die 7. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Veitsberg“ tritt mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |
Gemeinderat Christoph Reiher war bei der Abstimmung nicht anwesend.