Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 11.10.2016 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan „Veitsberg“ zu ändern.

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1722, Gemarkung Hohenroth, auf dem sich eine öffentliche Grünfläche (Spielplatz) befindet, soll Wohnbebauung zugelassen werden.

 

Nachdem durch die Änderung des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt wurden, konnte diese im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

Im Rahmen der Behördenbeteiligung vom 07.08.-06.09.2017 ist eine Stellungnahme des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Sachgebiet Baurecht eingegangen, die nun zu behandeln ist:

 

Bereits mit der vorherigen 6. Änderung des Bebauungsplans wurde die ursprüngliche Grünfläche um ca. 1/3 verkleinert und für Bebauung freigegeben.

Nunmehr entfällt die Grünfläche vollständig und im Baugebiet ist keine derartige Nutzung (Grünfläche/Spielplatz) mehr festgesetzt.

Nach baurechtlicher Auffassung bedarf der Wegfall der Fläche einer sorgfältigen Abwägung.

 

 

Beschluss:

 

Das Baugebiet „Veitsberg“ wurde in den 80er Jahren entwickelt. Aufgrund der Altersstruktur ist ein Kinderspielplatz dort nicht mehr notwendig.

Die Gemeinde Hohenroth überarbeitet derzeit ihr Spielplatzkonzept in der gesamten Gemeinde. Im Zuge dessen wird in zentraler Ortslage am Gemeindesee ein neuer Generationen übergreifender Spielplatz errichtet. Für die Bewohner des Baugebiets „Veitsberg“ ist dieser leicht zu erreichen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

Gemeinderat Christoph Reiher war bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

Von der Öffentlichkeit wurden während der Auslegung keine Anregungen zur Planung vorgetragen.

 

Der Bebauungsplanentwurf kann deshalb vom Gemeinderat als Satzung beschlossen werden.

 


Beschluss:

 

Aufgrund von § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung beschließt die Gemeinde Hohenroth die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Veitsberg“ mit Begründung in der Fassung vom 11.10.2016 wie folgt als

 

Satzung

 

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 7. vereinfachten Bebauungsplanänderung „Veitsberg“ ergibt sich aus deren zeichnerischen Teil vom 11.10.2016.

 

§ 2

Bestandteile der Satzung

 

Die 7. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Veitsberg“ besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung vom 11.10.2016.

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die 7. vereinfachte Bebauungsplanänderung „Veitsberg“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13

 

Gemeinderat Christoph Reiher war bei der Abstimmung nicht anwesend.