Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage und eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1 in der Bergstraße 33 a in Leutershausen vorgelegt.

 

Für das Wohnhaus wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 01.08.2017 Nr. 4.1-6024-20170578 die Baugenehmigung erteilt.

 

Für den Neubau der Garage ist die Vorlage eines Bauantrages erforderlich, da die Garage im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wohnhausneubau steht. Es handelt sich hier nicht um eine Tektur, da eine Garage bisher nicht vorgesehen war.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 200/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg II“. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben dieses Bebauungsplanes.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage und eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1 in der Bergstraße 33 a in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

Karl-Heinz Straub war bei der Abstimmung nicht anwesend.