Sitzung: 12.09.2017 BHR/008/2017
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau einer Doppelgarage und
eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1 in der Bergstraße 33 a in
Leutershausen vorgelegt.
Für das Wohnhaus wurde mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 01.08.2017
Nr. 4.1-6024-20170578 die Baugenehmigung erteilt.
Für den Neubau der Garage ist die Vorlage eines Bauantrages
erforderlich, da die Garage im zeitlichen Zusammenhang mit dem Wohnhausneubau
steht. Es handelt sich hier nicht um eine Tektur, da eine Garage bisher nicht
vorgesehen war.
Das Grundstück Fl. Nr. 200/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Geisberg II“. Das Vorhaben entspricht den Vorgaben dieses
Bebauungsplanes.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
einer Doppelgarage und eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/1 in
der Bergstraße 33 a in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Karl-Heinz Straub war bei der Abstimmung nicht anwesend.