Sitzung: 07.11.2017 BHR/010/2017
Volker Benkert berichtet, dass im Gemarkungsbereich Erdmannstal in
Windshausen, seitdem auf der Fl.Nr. 606 Auffüllungen vorgenommen wurden, das
Wasser der oberliegenden Grundstücke nicht mehr über das Grundstück Fl.Nr. 606
abfließen kann, sondern über den Flurweg Fl.Nr. 605 abläuft. Im
Starkregenereignis wird dadurch der Weg sehr stark ausgespült und stellt eine
große Gefahr für Radfahrer dar. Daher sollte überlegt werden, wie das
Oberflächenwasser künftig abgeleitet werden könnte. Es wäre zum einen denkbar,
dass im Einmündungsbereich der Flurwege Fl.Nrn. 605 und 607 ein Einlauf
errichtet wird und das aufgefangene Wasser über eine Verrohrung DN 300 über das
Grundstück Fl.Nr. 608 in Richtung des Grabens auf Fl.Nr. 554 abgeleitet wird.
Möglich wäre auch einen offenen Graben entlang des Flurwegs Fl.Nr. 605 in
Richtung Fl.Nr. 554 zu führen. Der 1.Bgm. schlägt als ersten Ansatz die Prüfung
des Bauantrags zur Auffüllung der Fl.Nr. 606 vor. Sofern die Auffüllung korrekt
erfolgt ist, wird über eine Lösung beraten.