Sitzung: 14.11.2017 GHR/010/2017
Die Errichtung einer Kinderfeuerwehr ist eine Möglichkeit der
frühzeitigen Nachwuchswerbung für die Jugendfeuerwehr sowie der
Brandschutzerziehung, so Bürgermeister Straub. Hierbei werde den Kindern im
Alter zwischen 6 und 12 Jahren spielerisch das Aufgabengebiet der Feuerwehr
näher gebracht.
Anschließend erläuterte Gemeinderat Ralf Baderschneider die derzeitigen
Aktivitäten der Kinderfeuerwehr in Hohenroth. Er führte aus, dass die Anzahl
der Kinder von anfänglich 16 auf mittlerweile 22 angestiegen ist. Hiermit sei
allerdings eine Maximalgrenze erreicht, um eine adäquate Betreuung zu
gewährleisten. Zudem sollte sich das Betreuungsteam aus Personen mit
Fachkompetenz (erfahrene Mitglieder der Feuerwehr) und Personen mit
pädagogischer Erfahrung (z. B. Erzieher/innen, Eltern) zusammensetzen, so die
grundlegenden Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V.. Dies sei
in Hohenroth gegeben.
Bürgermeister Straub wies darauf hin, dass die Mitglieder der
Kinderfeuerwehr über die Kommunale Unfallversicherung abzusichern sind, deren
Beiträge durch die Gemeinde zu entrichten wären.
Beschluss:
Die Gemeinde Hohenroth steht der Gründung einer Kinderfeuerwehr positiv gegenüber und fördert dies.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
15 |