Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse vorgelegt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung vom 10.08.2017 Nr. 4.1-6024-20170580 im Bereich der Garage überbaut wurde. Diese Überbauung wurde wieder abgebrochen. Die Garage wurde ca. 15 cm schmäler und niedriger, wie genehmigt.

 

Die Kniestockhöhe im vorderen Gebäudeteil zum See hin wurde nach Einigung mit den Nachbarn von 1,00 m reduziert auf 0,35 m. Die Terrasse bzw. der Balkon im Erdgeschoß wird von 2,00 m auf 2,50 m erweitert.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 225 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Und ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss ich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die vollständigen Planunterlagen mit den Nachbarunterschriften müssen noch vorgelegt werden.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der Kirchgasse entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen unter dem Vorbehalt, dass die Unterschriften der Nachbarn, insbesondere der Fl.Nr. 223, vorgelegt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

7