Sitzung: 05.12.2017 BHR/011/2017
Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der
Kirchgasse vorgelegt.
Der Tekturantrag wurde erforderlich, da entgegen der Baugenehmigung vom
10.08.2017 Nr. 4.1-6024-20170580 im Bereich der Garage überbaut wurde. Diese
Überbauung wurde wieder abgebrochen. Die Garage wurde ca. 15 cm schmäler und
niedriger, wie genehmigt.
Die Kniestockhöhe im vorderen Gebäudeteil zum See hin wurde nach
Einigung mit den Nachbarn von 1,00 m reduziert auf 0,35 m. Die Terrasse bzw.
der Balkon im Erdgeschoß wird von 2,00 m auf 2,50 m erweitert.
Das Grundstück Fl. Nr. 225 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Und
ist nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Das Vorhaben muss ich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut
werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung ist
gesichert.
Die vollständigen Planunterlagen mit den Nachbarunterschriften müssen
noch vorgelegt werden.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 225 in der
Kirchgasse entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen unter dem
Vorbehalt, dass die Unterschriften der Nachbarn, insbesondere der Fl.Nr. 223,
vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
7 |