Sitzung: 15.01.2018 BHR/001/2018
Bürgermeister Straub berichtete von Bäumen und Gehölzen auf den
betroffenen Grundstücken, welche auf die Nachbargrundstücke reichen. Die
Waldstelle ist zu bereinigen, also Holz abzutragen. Bürgermeister Straub steht
derzeit in Kontakt mit Mitarbeitern der Bauhofgemeinschaft, eventuell kommt
aufgrund der Lage und der anfallenden Arbeiten auch eine Beauftragung einer
Firma in Frage.
Bürgermeister Straub wird die weiteren Maßnahmen veranlassen, der
Bauausschuss stimmte dem zu.
Auf dem Nachbargrundstück zu Fl.Nr. 515 und 516 befindet sich seit
vielen Jahren eine kleine Holzhütte, welche teilweise sogar ins gemeindliche
Grundstück ragt. Für diese Hütte liegt keine Genehmigung vor. Die aktuellen
Besitzer des Grundstücks hatten hiervon keine Kenntnis.
Wird die Hütte durch herabfallendes Gehölze vom gemeindlichen Grundstück
beschädigt, haftet nach aktueller Lage für Schäden - trotz nicht vorhandener Genehmigung
- die Gemeinde.
Mit den Eigentümern soll daher eine Vereinbarung geschlossen werden mit
dem Inhalt, dass der Bau entweder abgerissen werden muss oder bei Fortbestehen
von der Gemeinde geduldet wird. Die Gemeinde haftet in dem Fall aber für keine
Schäden, die durch das gemeindliche Gehölz an der Holzhütte verursacht werden.