Bürgermeister Straub berichtete von Bäumen und Gehölzen auf den betroffenen Grundstücken, welche auf die Nachbargrundstücke reichen. Die Waldstelle ist zu bereinigen, also Holz abzutragen. Bürgermeister Straub steht derzeit in Kontakt mit Mitarbeitern der Bauhofgemeinschaft, eventuell kommt aufgrund der Lage und der anfallenden Arbeiten auch eine Beauftragung einer Firma in Frage.

 

Bürgermeister Straub wird die weiteren Maßnahmen veranlassen, der Bauausschuss stimmte dem zu.

 

 

Auf dem Nachbargrundstück zu Fl.Nr. 515 und 516 befindet sich seit vielen Jahren eine kleine Holzhütte, welche teilweise sogar ins gemeindliche Grundstück ragt. Für diese Hütte liegt keine Genehmigung vor. Die aktuellen Besitzer des Grundstücks hatten hiervon keine Kenntnis.

 

Wird die Hütte durch herabfallendes Gehölze vom gemeindlichen Grundstück beschädigt, haftet nach aktueller Lage für Schäden - trotz nicht vorhandener Genehmigung - die Gemeinde.

 

Mit den Eigentümern soll daher eine Vereinbarung geschlossen werden mit dem Inhalt, dass der Bau entweder abgerissen werden muss oder bei Fortbestehen von der Gemeinde geduldet wird. Die Gemeinde haftet in dem Fall aber für keine Schäden, die durch das gemeindliche Gehölz an der Holzhütte verursacht werden.