Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Baugenehmigung des FSV Hohenroth e.V. für Geräteschuppen, überdachten Zuschauerraum sowie Teilabbruch des Geräteschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 1712 und 1713/6 in Hohenroth, Am Sportplatz, vorgelegt.

 

Für das frühere alte Sportheim des FSV liegt sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Bauaufsichtsbehörde kein Bauantrag vor. Durch das Landratsamt wurde der FSV Hohenroth aufgefordert für diese bestehenden baulichen Anlagen die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und nachträglich einen Bauantrag einzureichen.

 

Die Grundstücke Fl. Nr. 1712 und 1713/6 liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Der Bebauungsplan selbst beinhaltet für diesen

Bereich keine weiteren Festsetzungen.

 

Die vollständigen Bauantragsunterlagen (Antrag auf Baugenehmigung, Baubeschreibung, Nutzungskonzept usw.) sind noch vorzulegen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung des FSV Hohenroth e.V. für den Geräteschuppen, überdachten Zuschauerraum sowie Teilabbruch des Geräteschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 1712 und 1713/6 in Hohenroth, Am Sportplatz, entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

5

 

Bauausschussmitglied Karl-Heinz Straub ist Vorstand des FSV Hohenroth e. V. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.