Sitzung: 12.03.2018 BHR/003/2018
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf Baugenehmigung des FSV Hohenroth
e.V. für Geräteschuppen, überdachten Zuschauerraum sowie Teilabbruch des
Geräteschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 1712 und 1713/6 in Hohenroth, Am
Sportplatz, vorgelegt.
Für das frühere alte Sportheim des FSV liegt sowohl bei der Gemeinde als
auch bei der Bauaufsichtsbehörde kein Bauantrag vor. Durch das Landratsamt
wurde der FSV Hohenroth aufgefordert für diese bestehenden baulichen Anlagen
die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und nachträglich einen Bauantrag
einzureichen.
Die Grundstücke Fl. Nr. 1712 und 1713/6 liegen im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Am Sportplatz“. Der Bebauungsplan selbst
beinhaltet für diesen
Bereich keine weiteren Festsetzungen.
Die vollständigen Bauantragsunterlagen (Antrag auf Baugenehmigung,
Baubeschreibung, Nutzungskonzept usw.) sind noch vorzulegen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung
des FSV Hohenroth e.V. für den Geräteschuppen, überdachten Zuschauerraum sowie
Teilabbruch des Geräteschuppens auf den Grundstücken Fl. Nr. 1712 und 1713/6 in
Hohenroth, Am Sportplatz, entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
5 |
Bauausschussmitglied Karl-Heinz Straub ist Vorstand des FSV Hohenroth e.
V. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht
teil.