Dem Bauausschuss wird der gemeindliche Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des bestehenden Bauhofes auf dem Grundstückes Fl. Nr. 590, Hinterm Dorf 7 zum Feuerwehrgerätehaus vorgelegt.

 

Veränderungen werden vorgenommen durch einen Anbau eines dritten Stellplatzes auf der Westseite des Gebäudes. Das Flachdach des Anbaues soll teilweise als Terrasse genutzt werden. Der Fluchtweg aus dem Obergeschoß wird durch den Anbau einer Außentreppe, auch auf der Westseite, ermöglicht. Auf der Süd- und Westseite werden drei Fenstern eingebaut.

 

Bei der gegenüberliegenden offenen Halle wird das erste Feld geschlossen und als Vereins-lagerraum genutzt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 590 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“. Der Bebauungsplan sieht als Dachform Pult- und Satteldächer, auch für gewerbliche Gebäude, vor. Für den Flachdachanbau (dritter Stellplatz) ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ notwendig.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des bestehenden Bauhofes auf dem Grundstückes Fl. Nr. 590, Hinterm Dorf 7 zum Feuerwehrgerätehaus entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ für die Flach-Dachform des Anbaues.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7