Sitzung: 09.04.2018 BHR/004/2018
Dem Bauausschuss wird der gemeindliche Bauantrag zur Nutzungsänderung
und Umbau des bestehenden Bauhofes auf dem Grundstückes Fl. Nr. 590, Hinterm
Dorf 7 zum Feuerwehrgerätehaus vorgelegt.
Veränderungen werden vorgenommen durch einen Anbau eines dritten
Stellplatzes auf der Westseite des Gebäudes. Das Flachdach des Anbaues soll
teilweise als Terrasse genutzt werden. Der Fluchtweg aus dem Obergeschoß wird
durch den Anbau einer Außentreppe, auch auf der Westseite, ermöglicht. Auf der
Süd- und Westseite werden drei Fenstern eingebaut.
Bei der gegenüberliegenden offenen Halle wird das erste Feld geschlossen
und als Vereins-lagerraum genutzt.
Das Grundstück Fl. Nr. 590 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“. Der Bebauungsplan sieht als Dachform Pult- und
Satteldächer, auch für gewerbliche Gebäude, vor. Für den Flachdachanbau
(dritter Stellplatz) ist die Zustimmung zu einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ notwendig.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag
zur Nutzungsänderung und Umbau des bestehenden Bauhofes auf dem Grundstückes
Fl. Nr. 590, Hinterm Dorf 7 zum Feuerwehrgerätehaus entsprechend den
vorgelegten Planunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinterm Dorf“ für
die Flach-Dachform des Anbaues.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |