Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau zweier Einfamilienwohnhäuser mit Garage und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1722, Veitsberg  Hs. Nr. 14 b und 14 c, in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1722 liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Veitsberg“. Mit einer im Jahr 2016 durchgeführten Bebauungsplanänderung wurde die vormals als öffentliche Grünfläche (Spielplatz) vorgesehene Grundstücksfläche für eine Wohnbebauung zugelassen.

 

Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der durchgeführten Bebauungsplanänderung. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wurde hiervon in Kenntnis gesetzt.