Die Vereine in der Gemeinde leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen, dass Vereine/Gruppen die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert der Gemeinde angesetzt wird und darüber liegende Verbrauchskosten durch die Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.

 

Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2018 neu geregelt bzw. geändert werden.

 

Die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.1027 werden jedoch letztmalig noch nach der bisherigen Regelung bezuschusst.

 

So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2017 für die nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar:

 

 

Verein / Gruppe

Verbrauch m³

Kosten 2017 in
 

Sockel-betrag als Zuschuss

über-steigender Betrag

weiterer Zuschuss der Gemeinde 50 %

Zuschuss-Gemeinde insgesamt

verbleibt Eigenanteil Verein / Gruppe

FSV Hohenroth

254 m³ Sportplatzbewäss.  +  175 m³ Wasser/Kanal

1.062,02

770,00

292,02

146,01

916,01

146,01

DJK Leutershausen

keine Sportplatzbewäss  +  182 m² Wasser/Kanal

761,17

770,00

761,17

0,00

761,17

0,00

DJK Windshausen

(nur Sportheimbetrieb, Zisterne zur Bewässerung)

101 m³

195,92

770,00

195,92

0,00

195,92

0,00

Rad- und Heimatverein Höhenlust

70 m³

330,95

105,00

225,95

112,98

217,98

112,97

Musikverein / Kirchenchor

  0 m³ Kirchenchor              29 m³  Musikverein

202,33

105,00

97,33

48,67

153,67

48,66

Kuratie Leutershausen

14 m³

155,28

105,00

50,28

25,14

130,14

25,14

Dorfgemeinschaftshaus Querbachshof

9 m³

139,59

105,00

34,59

17,30

122,30

17,29

Summen:

 

2.847,26

2.730,00

1.657,26

350,10

2.497,19

350,07

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 letztmalig nach der bisherigen Regelung auszuzahlen.

 

Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2018 neu geregelt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

17