Sitzung: 16.04.2018 GHR/004/2018
Die Vereine in der Gemeinde leisten mit viel ehrenamtlichem Engagement
einen wertvollen Beitrag auf dem Gebiet des Breitensports, der Kulturpflege und
der Integration, insbesondere bei der Jugendarbeit.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in der Vergangenheit (2003) beschlossen,
dass Vereine/Gruppen die über eigene Immobilien für ihren Vereinszweck verfügen
von der Gemeinde im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit unterstützt
werden. Dies erfolgte bisher mit einem Zuschuss zu den Verbrauchskosten im
Bereich der Wasser- und Kanalgebühren. Dazu wurde ein Modell entwickelt welches
vorsieht, dass ein fester Sockelbetrag je nach Vereinsgröße als Zuschusswert
der Gemeinde angesetzt wird und darüber liegende Verbrauchskosten durch die
Gemeinde nochmals mit 50 % als freiwillige Leistung bezuschusst werden.
Die Gemeinde Hohenroth befindet sich in der Haushaltskonsolidierung.
Damit verbunden ist die Anforderung freiwillige Leistungen einer eingehenden
Prüfung zu unterziehen. Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere
auch unter Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der
einzelnen Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2018 neu geregelt
bzw. geändert werden.
Die Wasser- und Kanalgebühren für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.1027
werden jedoch letztmalig noch nach der bisherigen Regelung bezuschusst.
So stellen sich die Abrechnungen für das Verbrauchsjahr 2017 für die
nachfolgend genannten Vereine/Gruppen dar:
Verein / Gruppe |
Verbrauch m³ |
Kosten 2017 in |
Sockel-betrag als Zuschuss |
über-steigender Betrag |
weiterer Zuschuss der
Gemeinde 50 % |
Zuschuss-Gemeinde
insgesamt |
verbleibt Eigenanteil
Verein / Gruppe |
FSV
Hohenroth |
254 m³
Sportplatzbewäss. + 175 m³ Wasser/Kanal |
1.062,02 |
770,00 |
292,02 |
146,01 |
916,01 |
146,01 |
DJK
Leutershausen |
keine
Sportplatzbewäss + 182 m² Wasser/Kanal |
761,17 |
770,00 |
761,17 |
0,00 |
761,17 |
0,00 |
DJK
Windshausen (nur
Sportheimbetrieb, Zisterne zur Bewässerung) |
101 m³ |
195,92 |
770,00 |
195,92 |
0,00 |
195,92 |
0,00 |
Rad-
und Heimatverein Höhenlust |
70 m³ |
330,95 |
105,00 |
225,95 |
112,98 |
217,98 |
112,97 |
Musikverein
/ Kirchenchor |
0 m³ Kirchenchor 29 m³ Musikverein |
202,33 |
105,00 |
97,33 |
48,67 |
153,67 |
48,66 |
Kuratie
Leutershausen |
14 m³ |
155,28 |
105,00 |
50,28 |
25,14 |
130,14 |
25,14 |
Dorfgemeinschaftshaus
Querbachshof |
9 m³ |
139,59 |
105,00 |
34,59 |
17,30 |
122,30 |
17,29 |
Summen: |
|
2.847,26 |
2.730,00 |
1.657,26 |
350,10 |
2.497,19 |
350,07 |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die aufgeführten anteiligen Erstattungen an
die Vereine/Gruppen der Gemeinde Hohenroth für die Wasser- und Kanalgebühren
für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 letztmalig nach der bisherigen
Regelung auszuzahlen.
Die Modalitäten der Bezuschussung, insbesondere auch unter
Berücksichtigung und Bewertung der eigenen Leistungsfähigkeit der einzelnen
Vereine/Gruppen sollen im Laufe des Haushaltsjahres 2018 neu geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
17 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
17 |