Sitzung: 16.04.2018 GHR/004/2018
Die Gemeinde Hohenroth hat dem Amtsgericht Bad Neustadt mindestens 3
Personen vorzuschlagen.
Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den
Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht
wesentlich überschritten werden.
Folgende Bewerbungen wurden eingereicht:
Name, Vorname |
Straße, Hausnr. |
ORT |
Beruf |
Bemerk-ungen |
Bühner Martin |
Am Geisberg 11 |
Leutershausen |
Bildhauer, Künstlerischer Leiter Realschule Bad Neustadt und Holzbildhauserschule
Bischofsheim |
|
Dünisch Günter |
Hauptstraße 64 |
Hohenroth |
Rentner |
|
Forster-Grygier Brigitte |
Birkenweg 13 |
Hohenroth |
Studienrätin im Förderschuldienst |
|
Schäfer Martin |
Holunderweg 5 |
Hohenroth |
Abteilungsleiter Vertrieb |
|
Werner Lolita |
Rhönblick 31 |
Hohenroth |
Hausfrau |
|
Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen
für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.
Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste, ist die Zustimmung von zwei
Drittel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Ein
Losverfahren ist nicht zulässig.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, alle genannten Personen in die
Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Hohenroth aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
16 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
16 |
Gemeinderat Günter Dünisch ist persönlich beteiligt. Er nahm daher nach
Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.