Der Präsident des Landgerichtes Schweinfurt hat die Gemeinden aufgefordert, zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern für die Amtsperiode 2019 bis 2023 bis spätestens 15.05.2018 Beschluss zu fassen, welche Personen sie für die Schöffenvorschlagsliste melden.

 

Die Gemeinde Hohenroth hat dem Amtsgericht Bad Neustadt mindestens 3 Personen vorzuschlagen.

 

Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl nicht wesentlich überschritten werden.

 

Folgende Bewerbungen wurden eingereicht:

 

 

Name, Vorname

Straße, Hausnr.

ORT

Beruf

Bemerk-ungen

Bühner Martin

Am Geisberg 11

Leutershausen

Bildhauer, Künstlerischer Leiter Realschule Bad Neustadt und Holzbildhauserschule Bischofsheim

 

Dünisch Günter

Hauptstraße 64

Hohenroth

Rentner

 

Forster-Grygier Brigitte

Birkenweg 13

Hohenroth  

Studienrätin im Förderschuldienst

 

Schäfer Martin

Holunderweg 5

Hohenroth

Abteilungsleiter Vertrieb

 

Werner Lolita

Rhönblick 31

Hohenroth

Hausfrau

 

 

Die Bewerberinnen und Bewerber erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste, ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderats, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Ein Losverfahren ist nicht zulässig.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, alle genannten Personen in die Schöffenvorschlagsliste der Gemeinde Hohenroth aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

16

 

Gemeinderat Günter Dünisch ist persönlich beteiligt. Er nahm daher nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.