Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1793/74 im Saaleblick 37 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Carport ist mit einer Länge von 6,50 m, einer Breite von 3,80 m und einer Höhe von 2,20 m in einer Stahlkonstruktion mit flachgeneigtem Pultdach, Glaseindeckung, vor dem Wohnhaus im Eingangsbereich geplant. Der Abstand zum Gehweg beträgt ca. 2,00 m; zur Straße 3,70 m.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Da das Grundstück Fl. Nr. 1793/74 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Heuweg“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

 

Mit dem Carport wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze überschritten. Außerdem sind für Garagen als Dachform Satteldächer festgelegt und die Stauräume vor den Garagen mit 5 m. .

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Heuweg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform und vom Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen notwendig.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1793/74, Saaleblick 37 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Heuweg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform und den Stauraum vor den Garagen wird erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6