Sitzung: 07.05.2018 BHR/005/2018
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1793/74 im Saaleblick 37 in Hohenroth
vorgelegt.
Das Carport ist mit einer Länge von 6,50 m, einer Breite von 3,80 m und
einer Höhe von 2,20 m in einer Stahlkonstruktion mit flachgeneigtem Pultdach,
Glaseindeckung, vor dem Wohnhaus im Eingangsbereich geplant. Der Abstand zum
Gehweg beträgt ca. 2,00 m; zur Straße 3,70 m.
Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).
Da das Grundstück Fl. Nr. 1793/74 im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Am Heuweg“ liegt, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.
Mit dem Carport wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze
überschritten. Außerdem sind für Garagen als Dachform Satteldächer festgelegt
und die Stauräume vor den Garagen mit 5 m. .
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Heuweg“ für die Nichteinhaltung der
Baugrenze, für die Dachform und vom Mindestabstand mit 5 m vor den Garagen notwendig.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1793/74,
Saaleblick 37 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Planskizzen.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Am Heuweg“ für die Nichteinhaltung der Baugrenze, für die Dachform und den
Stauraum vor den Garagen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |