Sitzung: 07.05.2018 BHR/005/2018
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau
eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 17 in
der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen vorgelegt.
Die alten Gebäude auf dem Grundstück wurden
abgebrochen. Es soll nun ein neues zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach,
Dachneigung 30° und Ziegeleindeckung errichtet werden. Die Dachkonstruktion der
Garage und des Carports ist mit einem Satteldach, Dachneigung 20° und
Blechdacheindeckung geplant. Der bestehende Gewölbekeller soll erhalten
bleiben.
Das Grundstück Fl. Nr. 17 liegt im Innerortsbereich
von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der
Doppelgarage und Carport nachgewiesen.
Abstandsflächenrechtliche Belange prüft die
Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch
Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 17 in
der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |