Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 17 in der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen vorgelegt.

 

Die alten Gebäude auf dem Grundstück wurden abgebrochen. Es soll nun ein neues zweigeschossiges Wohnhaus mit Satteldach, Dachneigung 30° und Ziegeleindeckung errichtet werden. Die Dachkonstruktion der Garage und des Carports ist mit einem Satteldach, Dachneigung 20° und Blechdacheindeckung geplant. Der bestehende Gewölbekeller soll erhalten bleiben.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 17 liegt im Innerortsbereich von Leutershausen. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage und Carport nachgewiesen.

 

Abstandsflächenrechtliche Belange prüft die Bauaufsichtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl. Nr. 17 in der Johann-Klöhr-Straße 7 in Leutershausen entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6