Sitzung: 07.05.2018 BHR/005/2018
Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/6, Bergstr. 33f
in Leutershausen vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 200/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Geisberg II“. Für das Bauvorhaben wurde die
Genehmigungsfreistellung am 27.06.2017 erteilt.
Der Tekturantrag wurde erforderlich, da die geplante Garage nicht mit einem
Abstand zur Grenze sondern aufgrund der Geländegegebenheiten direkt auf die
Grenze gesetzt werden soll. Es verschiebt sich nur der Standort. An der Größe
und Ausführung der Garage ändert sich nichts.
Das geplante Bauvorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der
Genehmigung freigestellt werden.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.