Dem Bauausschuss wird ein Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 200/6, Bergstr. 33f in Leutershausen vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 200/6 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Geisberg II“. Für das Bauvorhaben wurde die Genehmigungsfreistellung am 27.06.2017 erteilt.

 

Der Tekturantrag wurde erforderlich, da die geplante Garage nicht mit einem Abstand zur Grenze sondern aufgrund der Geländegegebenheiten direkt auf die Grenze gesetzt werden soll. Es verschiebt sich nur der Standort. An der Größe und Ausführung der Garage ändert sich nichts.

 

Das geplante Bauvorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden. 

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.