Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 in der Weinbergstraße 40 in Windshausen vorgelegt.

 

Der bestehende Erkerquerbau auf der Westseite im Dachgeschoß des Wohnhauses soll abgebrochen werden. Mit dem Ausbau der zweiten Dachgeschosshälfte ist der Einbau einer Schleppdachgaube mit 8 m Breite, einer Dachneigung von 18° und Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus angepasst, auf der Westseite des Hauses geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 214 liegt im Innerortsbereich von Windshausen am westlichen Ortsrand der Weinbergstraße. Das Vorhaben ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu behandeln. Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch des bestehenden Erkerquerbaus im Dachgeschoss, der Errichtung einer Schleppdachgaube und dem Dachgeschoßausbau der zweiten Dachhälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 in der Weinbergstraße 40 in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7