Sitzung: 11.06.2018 BHR/006/2018
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit
Errichtung einer Schleppdachgaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 in der
Weinbergstraße 40 in Windshausen vorgelegt.
Der bestehende Erkerquerbau auf der Westseite im Dachgeschoß des
Wohnhauses soll abgebrochen werden. Mit dem Ausbau der zweiten
Dachgeschosshälfte ist der Einbau einer Schleppdachgaube mit 8 m Breite, einer
Dachneigung von 18° und Ziegeleindeckung, dem Wohnhaus angepasst, auf der
Westseite des Hauses geplant.
Das Grundstück Fl. Nr. 214 liegt im Innerortsbereich von Windshausen am
westlichen Ortsrand der Weinbergstraße. Das Vorhaben ist als
Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu behandeln. Das heißt, das
Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der
näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht
beeinträchtigt werden.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen
ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Abbruch des
bestehenden Erkerquerbaus im Dachgeschoss, der Errichtung einer
Schleppdachgaube und dem Dachgeschoßausbau der zweiten Dachhälfte auf dem
Grundstück Fl. Nr. 214 in der Weinbergstraße 40 in Windshausen entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |