Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Dachgeschossneubau auf dem Grundstück Fl.Nr. 32, Lange Eller 14, in Windshausen vorgelegt.

 

Nach einem Brand des Wohnhauses musste das Dachgeschoß vollständig abgebrochen werden und soll nun mit dem Neubau wieder hergestellt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 32 liegt im Innerortsbereich von Windshausen. Es ist als Innenbereichsvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen.

 

Das heißt, das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Dachgeschossneubau nach Brandschaden auf dem Grundstück Fl. Nr. 32, Lange Eller 14, in Windshausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7