Der Eigentümer der Grundstücke Fl. Nr. 110 und 111, Herr Thorsten Eckert, plant eine Aufschotterung seiner Fläche in Richtung Brunnengasse. Der Eigentümer möchte einen Lagerplatz/Abstellplatz errichten. Dafür wurde bei der Gemeinde angefragt, ob er eine Teilfläche aus der Fl. Nr. 229, Eigentümer Gemeinde Hohenroth, aufschottern und nutzen darf.

 

Der Bauausschuss nahm die Situation in Augenschein und bemängelte den Zustand der angrenzenden Straße der Brunnengasse. Das Gremium diskutierte ausführlich einige gestalterische Möglichkeiten zur Behebung des Problems, kam dennoch zu dem Entschluss, dass der beschädigte Randbereich der angrenzenden Straße mit Rasengittersteine bis ca. zu Fl. Nr. 221 (Anwesen Maisch) ausgebessert wird.

 

Schließlich kann ein Teil der Fläche Fl.Nr. 229 Herrn Thorsten Eckert in Form eines Nutzungsvertrages überlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass Herr Eckert die überlassene Teilfläche pflegen wird.