Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung, welche im Rahmen der Bürgerversammlung vorgetragen wurden, hat die Gemeinde Hohenroth durch die VG Bad Neustadt verdeckte Geschwindigkeitsmessungen in der Johann-Klöhr-Straße, Bergstraße und Ringstraße veranlasst.

 

Die Messungen wurden über einen Zeitraum von jeweils einer Woche (24 Std.) durchgeführt. Dabei wurden sowohl die Geschwindigkeiten als auch die Anzahl und die Art der Fahrzeuge erfasst (vgl. Anlage).

 

Um das Geschwindigkeitsniveau beurteilen zu können, wurde die v85%-Geschwindigkeit ermittelt, das ist die Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15 % überschritten wird. Die 85%-Geschwindigkeit sollte bestenfalls der erlaubten Geschwindigkeit, oder leicht darüber (bis 5 km/h), entsprechen. Zusätzlich wurde noch die durchschnittliche Geschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge berechnet.

 

Vorweg wird angemerkt, dass die Verkehrsbelastung auf allen gemessenen Straßen als sehr gering eingestuft werden kann.

 

Die Ergebnisse der Messungen stellen sich wie folgt dar:

 

 

  • Johann-Klöhr-Straße (12.06. bis 19.06.2018)

 

In der Johann-Klöhr-Straße wurde auf Höhe der Bushaltestelle (Hs.Nr. 14/16) gemessen. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt 50 km/h.

 

§  Die festgestellte Verkehrsmenge beträgt durchschnittlich 205 Fzg/24 Std.

§  Die gemessen v85% bewegt sich in beiden Fahrtrichtungen im Mittel bei 51,5 km/h.

§  Die ermittelte Durchschnittgeschwindigkeit beträgt 40 km/h.

§  Vereinzelt, insbesondere am Abend, wurden folgende bußgeldrelevanten Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt:

12.06.        22:36 Uhr        73 km/h           (PKW)

13.06.        22:55 Uhr        79 km/h           (PKW)

15.06.        20:18 Uhr        77 km/h           (PKW)

 

Fazit: Die ermittelte V85% bewegt sich im Bereich der erlaubten 50 km/h und ist somit im absoluten tolerierbaren Bereich. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung aller Faktoren nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich.

           

           

  • Bergstraße (20.06. bis 27.06.2018)

 

In der Bergstraße wurde in Höhe der Hs.Nr. 23 gemessen. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt 50 km/h.

 

§  Die festgestellte Verkehrsmenge beträgt durchschnittlich 103 Fzg/24 Std

§  Die gemessene v85% bewegt sich in beiden Fahrtrichtungen im Mittel bei 45,5 km/h.

§  Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 34 km/h.

§  Vereinzelt wurden leichte Geschwindigkeitsverstöße festgestellt:

22.06.        18:15 Uhr        64 km/h           (PKW)

22.06.        08:35 Uhr        65 km/h           (Van/Sprinter)

24.06.        10:36 Uhr        64 km/h           (Van/Sprinter)

Fazit: Die ermittelte V85% bewegt sich unter den erlaubten 50 km/h und ist somit im absoluten grünen Bereich. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung aller Faktoren nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

 

  • Ringstraße (02.05. bis 09.05.2018)

 

In der Ringstraße wurde auf Höhe der Hs.Nr. 11/15 gemessen. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt 50 km/h.

 

§  Die festgestellte Verkehrsmenge beträgt durchschnittlich 582 Fzg/24 Std.

§  Die gemessen v85% bewegt sich in beiden Fahrtrichtungen im Mittel bei 55,5 km/h.

§  Die ermittelte Durchschnittgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.

§  Folgende bußgeldrelevanten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden, insbesondere am Abend, festgestellt:

02.05.        18:56 Uhr        80 km/h           (Van/Sprinter)

04.05.        13:11 Uhr        81 km/h           (Motorrad)

04.05.        18:22 Uhr        77 km/h           (PKW)

05.05.        09:31 Uhr        81 km/h           (PKW)

06.05.        15:11 Uhr        74 km/h           (Motorrad)

07.05.        20:33 Uhr        77 km/h           (PKW)

07.05.        20:59 Uhr        86 km/h           (PKW)

07:05.        21:38 Uhr        85 km/h           (PKW)

           

Fazit: Die ermittelte V85% bewegt sich leicht über den tolerierbaren Bereich (55 km/h). Der Großteil der Verkehrsteilnehmer hält jedoch die erlaubte Geschwindigkeit ein, was die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h belegt.

 

Die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße bewegen sich aber teilweise erheblich über dem erlaubten, auch zum Teil im Bereich von Führerscheinentzügen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese, wenn auch im Vergleich zum Verkehrsaufkommen in geringer Anzahl erfolgten Geschwindigkeitsverstöße, von ortskundigen Fahrzeugführern begangen werden, da so gut wie kein Durchgangsverkehr stattfindet.

 

Nach Ansicht der Verwaltung und der Polizeiinspektion Bad Neustadt, ist eine Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgrund der Straßencharakteristik (breiter Ausbau, mit beidseitigem Gehweg) nicht angezeigt (Bilder), zudem, da wie eingangs erwähnt, die erlaubte Geschwindigkeit von den aller meisten Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.

Langfristig sollte jedoch ein verkehrsberuhigter Ausbau der Ringstraße angestrebt werden, um auch die Geschwindigkeitsspitzen zu reduzieren. Als kurzfristige Lösung hat die Polizei der Einrichtung einer Messstelle der kommunalen Verkehrsüberwachung zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt aufgrund der Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung in der Ringstraße in Leutershausen, vom 02.05. bis 09.05.2018, eine Messstelle der kommunalen Verkehrsüberwachung einzurichten.

 

Im Übrigen besteht aufgrund der Messergebnisse in der Johann-Klöhr-Straße und in der Bergstraße, zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt stichprobenartig die gefahrenen Geschwindigkeiten im Rahmen von verdeckten Messungen zu überwachen und bei Bedarf den Bau- und Verkehrsausschuss über die Ergebnisse zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7