Sitzung: 16.07.2018 BHR/007/2018
Aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung, welche im Rahmen der
Bürgerversammlung vorgetragen wurden, hat die Gemeinde Hohenroth durch die VG
Bad Neustadt verdeckte Geschwindigkeitsmessungen in der Johann-Klöhr-Straße,
Bergstraße und Ringstraße veranlasst.
Die Messungen wurden über einen Zeitraum von jeweils einer Woche (24
Std.) durchgeführt. Dabei wurden sowohl die Geschwindigkeiten als auch die
Anzahl und die Art der Fahrzeuge erfasst (vgl. Anlage).
Um das Geschwindigkeitsniveau beurteilen zu können, wurde die
v85%-Geschwindigkeit ermittelt, das ist die Geschwindigkeit, die von 85% der
gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15 % überschritten wird. Die
85%-Geschwindigkeit sollte bestenfalls der erlaubten Geschwindigkeit, oder
leicht darüber (bis 5 km/h), entsprechen. Zusätzlich wurde noch die
durchschnittliche Geschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge berechnet.
Vorweg wird angemerkt, dass die Verkehrsbelastung auf allen
gemessenen Straßen als sehr gering eingestuft werden kann.
Die Ergebnisse der Messungen stellen sich wie folgt dar:
- Johann-Klöhr-Straße (12.06. bis 19.06.2018)
In der Johann-Klöhr-Straße wurde auf Höhe der Bushaltestelle (Hs.Nr.
14/16) gemessen. Die erlaubte Geschwindigkeit beträgt 50 km/h.
§ Die festgestellte Verkehrsmenge
beträgt durchschnittlich 205 Fzg/24 Std.
§ Die gemessen v85%
bewegt sich in beiden Fahrtrichtungen im Mittel bei 51,5 km/h.
§ Die ermittelte
Durchschnittgeschwindigkeit beträgt 40 km/h.
§ Vereinzelt, insbesondere am
Abend, wurden folgende bußgeldrelevanten Geschwindigkeitsüberschreitungen
festgestellt:
12.06. 22:36 Uhr 73 km/h (PKW)
13.06. 22:55 Uhr 79 km/h (PKW)
15.06. 20:18 Uhr 77 km/h (PKW)
Fazit: Die ermittelte
V85% bewegt sich im Bereich der erlaubten 50 km/h und ist somit im absoluten
tolerierbaren Bereich. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind unter
Berücksichtigung aller Faktoren nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich.
- Bergstraße (20.06. bis 27.06.2018)
In der Bergstraße wurde in Höhe der Hs.Nr. 23 gemessen. Die erlaubte
Geschwindigkeit beträgt 50 km/h.
§ Die festgestellte
Verkehrsmenge beträgt durchschnittlich 103 Fzg/24 Std
§ Die gemessene v85%
bewegt sich in beiden Fahrtrichtungen im Mittel bei 45,5 km/h.
§ Die ermittelte
Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 34 km/h.
§ Vereinzelt wurden
leichte Geschwindigkeitsverstöße festgestellt:
22.06. 18:15 Uhr 64 km/h (PKW)
22.06. 08:35 Uhr 65 km/h (Van/Sprinter)
24.06. 10:36 Uhr 64 km/h (Van/Sprinter)
Fazit: Die ermittelte
V85% bewegt sich unter den erlaubten 50 km/h und ist somit im absoluten grünen
Bereich. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind unter Berücksichtigung aller
Faktoren nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich.
- Ringstraße (02.05. bis 09.05.2018)
In der Ringstraße wurde auf Höhe der Hs.Nr. 11/15 gemessen. Die erlaubte
Geschwindigkeit beträgt 50 km/h.
§ Die festgestellte Verkehrsmenge
beträgt durchschnittlich 582 Fzg/24 Std.
§ Die gemessen v85%
bewegt sich in beiden Fahrtrichtungen im Mittel bei 55,5 km/h.
§ Die ermittelte
Durchschnittgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
§ Folgende
bußgeldrelevanten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden, insbesondere am
Abend, festgestellt:
02.05. 18:56 Uhr 80 km/h (Van/Sprinter)
04.05. 13:11 Uhr 81 km/h (Motorrad)
04.05. 18:22 Uhr 77 km/h (PKW)
05.05. 09:31 Uhr 81 km/h (PKW)
06.05. 15:11 Uhr 74 km/h (Motorrad)
07.05. 20:33 Uhr 77 km/h (PKW)
07.05. 20:59 Uhr 86 km/h (PKW)
07:05. 21:38 Uhr 85 km/h (PKW)
Fazit: Die ermittelte
V85% bewegt sich leicht über den tolerierbaren Bereich (55 km/h). Der
Großteil der Verkehrsteilnehmer hält jedoch die erlaubte Geschwindigkeit ein,
was die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h belegt.
Die festgestellten Geschwindigkeitsverstöße bewegen sich aber teilweise
erheblich über dem erlaubten, auch zum Teil im Bereich von
Führerscheinentzügen. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese, wenn auch
im Vergleich zum Verkehrsaufkommen in geringer Anzahl erfolgten
Geschwindigkeitsverstöße, von ortskundigen Fahrzeugführern begangen werden, da
so gut wie kein Durchgangsverkehr stattfindet.
Nach Ansicht der Verwaltung und der Polizeiinspektion Bad Neustadt, ist
eine Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgrund der
Straßencharakteristik (breiter Ausbau, mit beidseitigem Gehweg) nicht angezeigt
(Bilder), zudem, da wie eingangs erwähnt, die erlaubte Geschwindigkeit von den
aller meisten Verkehrsteilnehmern eingehalten werden.
Langfristig sollte jedoch ein verkehrsberuhigter Ausbau der Ringstraße
angestrebt werden, um auch die Geschwindigkeitsspitzen zu reduzieren. Als
kurzfristige Lösung hat die Polizei der Einrichtung einer Messstelle der
kommunalen Verkehrsüberwachung zugestimmt.
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt aufgrund der Ergebnisse der
Geschwindigkeitsmessung in der Ringstraße in Leutershausen, vom 02.05. bis
09.05.2018, eine Messstelle der kommunalen Verkehrsüberwachung einzurichten.
Im Übrigen besteht aufgrund der Messergebnisse in der
Johann-Klöhr-Straße und in der Bergstraße, zurzeit kein weiterer
Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt stichprobenartig die gefahrenen
Geschwindigkeiten im Rahmen von verdeckten Messungen zu überwachen und bei Bedarf
den Bau- und Verkehrsausschuss über die Ergebnisse zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |