Sitzung: 16.07.2018 BHR/007/2018
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1684/19, Landwehr 41 in Hohenroth vorgelegt.
Der Bauherr möchte das gesamte Grundstück mit einer Zaunanlage mit 1,80
m Höhe einfrieden. Die Ausführung des
Zaunes ist mit Stahlrahmen und Außenplatten (Fundermax – siehe Beiblatt) und
Plexiglas geplant.
Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind Einfriedungen bis zu
einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl. Nr. 1684/19 liegt jedoch im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans „Landwehr III“. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist die max. Höhe von Zäunen zum öffentlichen Straßenraum mit
0,80 m festgelegt, zu Nachbargrundstücken mit 1,80 m.
Für den Bereich zur Straße hin wird seitens des Bauherrn eine Befreiung
für die Überschreitung der Zaunhöhe und Baugrenze beantragt. Die Ein- bzw.
Ausfahrt zum Grundstück liegt nicht im Kurvenbereich; jedoch sollte an der
Zufahrt zur Garage eine Abschrägung vorgenommen werden. Damit die Einsicht in
den Straßenraum bei der Zu- und Abfahrt verbessert wird.
Die angrenzenden Nachbarn sind von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung einer
Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/19, Landwehr 41 in Hohenroth mit
der Abweichung der Abschrägung der Zufahrt.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen eine Zaunhöhe von
1,80 m zum Straßenbereich hin.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |