Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung  zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/19, Landwehr 41 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr möchte das gesamte Grundstück mit einer Zaunanlage mit 1,80 m Höhe einfrieden. Die  Ausführung des Zaunes ist mit Stahlrahmen und Außenplatten (Fundermax – siehe Beiblatt) und Plexiglas geplant.

 

Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1684/19 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Landwehr III“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die max. Höhe von Zäunen zum öffentlichen Straßenraum mit 0,80 m festgelegt, zu Nachbargrundstücken mit 1,80 m.

 

Für den Bereich zur Straße hin wird seitens des Bauherrn eine Befreiung für die Überschreitung der Zaunhöhe und Baugrenze beantragt. Die Ein- bzw. Ausfahrt zum Grundstück liegt nicht im Kurvenbereich; jedoch sollte an der Zufahrt zur Garage eine Abschrägung vorgenommen werden. Damit die Einsicht in den Straßenraum bei der Zu- und Abfahrt verbessert wird.

 

Die angrenzenden Nachbarn sind von diesem Vorhaben in Kenntnis gesetzt.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung  zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1684/19, Landwehr 41 in Hohenroth mit der Abweichung der Abschrägung der Zufahrt.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen eine Zaunhöhe von 1,80 m zum Straßenbereich hin.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7