Mit Schreiben vom 10.07.2018 haben die Antragsteller eine formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Bungalows mit einem 22° Walmdach mit Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn 35 und 36, Gemarkung Leutershausen eingereicht und um Vorlage im Bauausschuss gebeten.

 

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Am Solzbach“.

Dieser sieht als Dachform Satteldach mit einer Neigung von 35-50° vor.

 

Das Bauvorhaben entspricht also nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Gründe für eine Befreiung sind nicht ersichtlich.

 

Städtebaulich ist es für den betroffenen Innerortsbereich zudem wünschenswert, an einer einheitlichen Dachform, wie sie der Bebauungsplan vorsieht, festzuhalten.

 


Beschluss:

 

Die formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Bungalows mit 22° Walmdach und Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn 35 und 36, Gemarkung Leutershausen wird abgelehnt. Sie entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Solzbach“ hinsichtlich Dachform und Dachneigung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7

 

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu einer Ausführung des Bauvorhabens mittels Satteldach in der Ziegelfarbe rot. Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen von der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7