Sitzung: 16.07.2018 BHR/007/2018
Mit Schreiben vom 10.07.2018 haben die Antragsteller eine formlose
Bauvoranfrage zum Neubau eines Bungalows mit einem 22° Walmdach mit Garage auf
den Grundstücken Fl.Nrn 35 und 36, Gemarkung Leutershausen eingereicht und um
Vorlage im Bauausschuss gebeten.
Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
„Am Solzbach“.
Dieser sieht als Dachform Satteldach mit einer Neigung von 35-50° vor.
Das Bauvorhaben entspricht also nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Gründe für eine Befreiung sind nicht ersichtlich.
Städtebaulich ist es für den betroffenen Innerortsbereich zudem
wünschenswert, an einer einheitlichen Dachform, wie sie der Bebauungsplan
vorsieht, festzuhalten.
Beschluss:
Die formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Bungalows mit 22° Walmdach
und Garage auf den Grundstücken Fl.Nrn 35 und 36, Gemarkung Leutershausen wird
abgelehnt. Sie entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am
Solzbach“ hinsichtlich Dachform und Dachneigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zu einer Ausführung des
Bauvorhabens mittels Satteldach in der Ziegelfarbe rot. Der Bauausschuss
erteilt sein Einvernehmen von der Befreiung hinsichtlich der Dachneigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |