Mit E-Mail der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale vom 29.06.2018 wird die Gemeinde Hohenroth im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange um Stellungnahme zur 10. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Niederlauer gebeten.

 

Die Flächen des bislang erschlossenen nördlich liegenden 1. Bauabschnittes des Industriegebietes (GI) „Ober der Brücke II“ sind weitestgehend bebaut, so dass für die Zukunft nur noch wenige Flächen im südlichen und südöstlichen Bereich für eine weitere Bebauung zur Verfügung stehen.

 

Eine zunächst vorgesehene weitere Erschließung des südlichen Bereiches (BA II) würde jedoch insbesondere für die Niederschlagswasserableitung hohe Investitionen erfordern. Dabei stellen sich zudem die hier nach Süden hin abfallende stärkere Geländeneigung als ungünstig für großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen dar.

 

Inzwischen liegen der Gemeinde Anfragen von bereits im BA I angesiedelten Unternehmen auf Erweiterung ihrer Betriebe vor, die jedoch eine Ausweitung des Baugebietes in östliche Richtung erfordern.

 

Der Gemeinderat Niederlauer hat deshalb beschlossen, zunächst auf eine Erschließung des BA II in seiner ursprünglich geplanten Form zu verzichten und für den südlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplanes eine Teilaufhebung vorzunehmen. Gleichzeitig soll eine Erweiterung des Baugebietes in östliche Richtung erfolgen.

 

Die geplante Erweiterung dient auch der Ansiedlung neuer Betriebe und somit der Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen.

 

Im Vorfeld der Planung wurde in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde zunächst eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, auf deren Grundlage die künftige Nutzungsart für die Erweiterungsflächen festgelegt wurde. Das Ergebnis zeigt, dass aus Gründen der zu erwartenden Immissionen eine Erweiterung als Industriegebiet (GI) nicht möglich ist.

 

Die Art der baulichen Nutzung der Erweiterungsflächen wird deshalb gemäß 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.

 

Beschreibung der geplanten Änderungen

 

Betroffen sind die Teilflächen:

 

A 1

Die hier als GI vorgesehene Fläche wird aus Gründen des Immissionsschutzes und wegen der schlechten Erschließbarkeit nicht überplant. Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung wird beibehalten.

 

A 2

Die hier als GI vorgesehene Fläche wird für ein Regenrückhaltebecken/ Regenklärbecken reduziert und künftig als GE-Gebiet gekennzeichnet.

 

A 3

Die Fläche des früheren Bahngeländes wurde zwischenzeitlich von der Gemeinde erworben und wird künftig als Ausgleichsfläche genutzt.

 

A 4

Hier erfolgt eine Überlagerung/ Änderung der bisher als GI dargestellten Flächen als GE Fläche.

 

A 5

Die hier im derzeitigen Flächennutzungsplan als GI dargestellten Flächen werden künftig als GE-Flächen dargestellt.

 

A 6

Ausgleichsfläche aufgrund der topographischen Verhältnisse.

 

A 7

Die hier im derzeitigen Flächennutzungsplan als GI dargestellten Flächen werden entsprechend der derzeitigen Nutzung als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

 

Lage und Größe des Planungsgebietes

 

Das Planungsgebiet liegt am östlichen Rand des Gemeindegebietes. Nach Norden hin grenzt es an die Gemarkung Salz, nach Osten und Süden hin befinden sich, in nur geringer Entfernung, die Gemeinden Strahlungen und Burglauer.

Der von den Änderungen betroffene Flächenanteil liegt bei ca. 23,1 ha.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planung für die 10. Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Niederlauer (Stand: 04.06.2018) zur Kenntnis.

 

Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planung keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12