Sitzung: 23.07.2018 GHR/007/2018
Mit E-Mail der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale vom
29.06.2018 wird die Gemeinde Hohenroth im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange um Stellungnahme zur 10.
Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Niederlauer
gebeten.
Die Flächen des bislang erschlossenen nördlich liegenden 1.
Bauabschnittes des Industriegebietes (GI) „Ober der Brücke II“ sind
weitestgehend bebaut, so dass für die Zukunft nur noch wenige Flächen im
südlichen und südöstlichen Bereich für eine weitere Bebauung zur Verfügung
stehen.
Eine zunächst vorgesehene weitere Erschließung des südlichen Bereiches
(BA II) würde jedoch insbesondere für die Niederschlagswasserableitung hohe
Investitionen erfordern. Dabei stellen sich zudem die hier nach Süden hin
abfallende stärkere Geländeneigung als ungünstig für großflächige Gewerbe- und
Industrieansiedlungen dar.
Inzwischen liegen der Gemeinde Anfragen von bereits im BA I
angesiedelten Unternehmen auf Erweiterung ihrer Betriebe vor, die jedoch eine
Ausweitung des Baugebietes in östliche Richtung erfordern.
Der Gemeinderat Niederlauer hat deshalb beschlossen, zunächst auf eine
Erschließung des BA II in seiner ursprünglich geplanten Form zu verzichten und
für den südlichen Bereich des bestehenden Bebauungsplanes eine Teilaufhebung
vorzunehmen. Gleichzeitig soll eine Erweiterung des Baugebietes in östliche
Richtung erfolgen.
Die geplante Erweiterung dient auch der Ansiedlung neuer Betriebe und
somit der Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen.
Im Vorfeld der Planung wurde in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde
zunächst eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, auf deren Grundlage die
künftige Nutzungsart für die Erweiterungsflächen festgelegt wurde. Das Ergebnis
zeigt, dass aus Gründen der zu erwartenden Immissionen eine Erweiterung als
Industriegebiet (GI) nicht möglich ist.
Die Art der baulichen Nutzung der Erweiterungsflächen wird deshalb gemäß
8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.
Beschreibung der
geplanten Änderungen
Betroffen sind die Teilflächen:
A 1
Die hier als GI vorgesehene Fläche wird aus Gründen des
Immissionsschutzes und wegen der schlechten Erschließbarkeit nicht überplant.
Die vorhandene landwirtschaftliche Nutzung wird beibehalten.
A 2
Die hier als GI vorgesehene Fläche wird für ein Regenrückhaltebecken/
Regenklärbecken reduziert und künftig als GE-Gebiet gekennzeichnet.
A 3
Die Fläche des früheren Bahngeländes wurde zwischenzeitlich von der
Gemeinde erworben und wird künftig als Ausgleichsfläche genutzt.
A 4
Hier erfolgt eine Überlagerung/ Änderung der bisher als GI dargestellten
Flächen als GE Fläche.
A 5
Die hier im derzeitigen Flächennutzungsplan als GI dargestellten Flächen
werden künftig als GE-Flächen dargestellt.
A 6
Ausgleichsfläche aufgrund der topographischen Verhältnisse.
A 7
Die hier im derzeitigen Flächennutzungsplan als GI dargestellten Flächen
werden entsprechend der derzeitigen Nutzung als Flächen für die Landwirtschaft
dargestellt.
Lage und Größe des
Planungsgebietes
Das Planungsgebiet liegt am östlichen Rand des Gemeindegebietes. Nach
Norden hin grenzt es an die Gemarkung Salz, nach Osten und Süden hin befinden
sich, in nur geringer Entfernung, die Gemeinden Strahlungen und Burglauer.
Der von den Änderungen betroffene Flächenanteil liegt bei ca. 23,1 ha.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planung für die 10.
Flächennutzungsplanänderung mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Niederlauer
(Stand: 04.06.2018) zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Hohenroth bestehen gegen die Planung keine
Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |