Sitzung: 23.07.2018 GHR/007/2018
Herr 1. Bürgermeister Straub stellte dem Gemeinderat
den Bebauungsplanentwurf in der aktuellen Fassung in Grundzügen vor.
Beschluss:
Der vom beauftragten Architekturbüro Kunert, Leutershausen
ausgearbeitete Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bergstraße“, in der
Fassung vom 23.07.2018, wird vom Gemeinderat anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage im beschleunigten
Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch (BauGB) die öffentliche Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen und gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanverfahren zu
beteiligen und zur Stellungnahme aufzufordern.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |