Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 167, Gemarkung Leutershausen möchten den südwestlichen Grundstücksbereich mit einem Wohnhaus bebauen.

 

Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Ortsbereich Leutershausen“ ist diese Fläche allerdings nicht bebaubar.

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ist zur Verwirklichung des Bauvorhabens eine Bebauungsplanänderung bzw. Neuaufstellung notwendig.

 

Hier könnte das vereinfachte Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) angewendet werden.

 

In diesem Zug könnten auch weitere benachbarte Grundstücke auf beiden Seiten der Solzbachstraße in einen Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

Die Erschließung müsste von der Gemeinde noch sichergestellt werden.

Für die Grundstücke nördlich des Solzbachs könnten eventuell gebündelte Überfahrten geschaffen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 161, 161/1, 163, 164, 165, 166, 167, 168 und 147, 148, 149, 150, 151, 152, Gemarkung Leutershausen einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) in Abstimmung mit den Anliegern aufzustellen.

Für den Bebauungsplan soll das vereinfachte Verfahren angewendet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12