Sitzung: 23.07.2018 GHR/007/2018
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 167, Gemarkung Leutershausen
möchten den südwestlichen Grundstücksbereich mit einem Wohnhaus bebauen.
Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Ortsbereich Leutershausen“ ist
diese Fläche allerdings nicht bebaubar.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld ist zur
Verwirklichung des Bauvorhabens eine Bebauungsplanänderung bzw. Neuaufstellung
notwendig.
Hier könnte das vereinfachte Verfahren (Bebauungsplan der
Innenentwicklung) angewendet werden.
In diesem Zug könnten auch weitere benachbarte Grundstücke auf beiden
Seiten der Solzbachstraße in einen Bebauungsplan aufgenommen werden.
Die Erschließung müsste von der Gemeinde noch sichergestellt werden.
Für die Grundstücke nördlich des Solzbachs könnten eventuell gebündelte
Überfahrten geschaffen werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auf den
Grundstücken Fl.Nrn. 161, 161/1, 163, 164, 165, 166, 167, 168 und 147, 148,
149, 150, 151, 152, Gemarkung Leutershausen einen Bebauungsplan zur Ausweisung
eines allgemeinen Wohngebiets (WA) in Abstimmung mit den Anliegern
aufzustellen.
Für den Bebauungsplan soll das vereinfachte Verfahren angewendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |