Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Wohnhaus- und Garagenneubaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 395 in der Frühlingstraße 10 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 395 liegt im Innerortsbereich von Hohernoth. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der Doppelgarage nachgewiesen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Bauantragsunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

De Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhaus- und Garagenneubaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 395 in der Frühlingstraße 10 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6