Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1723, Gemarkung Hohenroth (Veitsberg 49) vorgelegt.

 

Das Carport ist mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 3,50 m und einer Höhe von 2,80 m in Holzständerbauweise mit Flachdach und Trapezblecheindeckung an der südwestlichen Grundstücksgrenze geplant.

Die Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.

 

Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Veitsberg“ und entspricht hinsichtlich der Dachform und Dachneigung nicht dessen Festsetzungen. Vorgesehen ist hier ein Satteldach mit 40° +- 5° Dachneigung.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind daher Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.

 

Der Bauausschuss wird um Beratung und Entscheidung gebeten.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1723, Gemarkung Hohenroth (Veitsberg 49).

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg“ für die abweichende Dachform und Dachneigung wird erteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6