Sitzung: 10.09.2018 BHR/009/2018
Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung
eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1723, Gemarkung Hohenroth (Veitsberg
49) vorgelegt.
Das Carport ist mit einer Länge von 6,00 m, einer Breite von 3,50 m und
einer Höhe von 2,80 m in Holzständerbauweise mit Flachdach und
Trapezblecheindeckung an der südwestlichen Grundstücksgrenze geplant.
Die Nachbarn haben dem Antrag zugestimmt.
Es handelt sich bei dem Carport um ein verfahrensfreies Vorhaben nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung (unter 75 cbm).
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans
„Veitsberg“ und entspricht hinsichtlich der Dachform und Dachneigung nicht
dessen Festsetzungen. Vorgesehen ist hier ein Satteldach mit 40° +- 5°
Dachneigung.
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind daher
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig.
Der Bauausschuss wird um Beratung und Entscheidung gebeten.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 1723, Gemarkung
Hohenroth (Veitsberg 49).
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
„Veitsberg“ für die abweichende Dachform und Dachneigung wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |