Sitzung: 10.09.2018 BHR/009/2018
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35 in der
Solzbachstraße in Leutershausen vorgelegt.
Es handelt sich um ein Einfamilienwohnhaus, nicht unterkellert, mit
ausgebautem Dachgeschoß und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 42°. Die
Firstrichtung ist traufseitig zur Solzbachstraße vorgesehen. Die Größe des
Wohnhauses beträgt 11,35 m Länge und 10 m Breite. Die Dacheindeckung soll mit
anthrazitfarbenen Ziegeln erfolgen.
Auf der Ostseite des Wohnhauses soll eine Garage mit überdachtem
Stellplatz und Holzlager, Dachausführung als Flachdach, gebaut werden. Die
Garage mit Holzlager hat eine Länge von 9 m und eine Breite von 8 m.
Das Grundstück Fl. Nr. 35 liegt
im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Solzbach“. Das Gebiet
ist als MD-Gebiet ausgewiesen.
Die Firstrichtung ist im Bebauungsplan giebelseitig zur Solzbachstraße
festgelegt. Die Größe der Nebengebäude darf max. 2/3 der Länge und der Breite
des Hauptbaukörpers betragen. Außerdem sind als Dacheindeckung rote bzw.
rotbraune Ziegeln zu verwenden.
Für die geänderte Firstrichtung, die Farbe der Ziegeln, die Dachneigung
und Dacheindeckung der Garage wird die Zustimmung zu einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Bauherren begründen die geänderte Firstrichtung mit der besseren
Ausnutzung des Grundstücks zur Nutzung des hinteren Grundstücksbereichs als
Garten.
Die Größe der Garage wird zur optimalen Nutzung für zwei Stellplätze benötigt.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.
Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung 16.07.2018 die Zustimmung zu
den notwendigen Befreiungen in einer formlosen Bauvoranfrage in Aussicht
gestellt.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Vorhaben in der
beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt seine Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35 in der
Solzbachstraße in Leutershausen entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die
Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die
geänderte Firstrichtung, die Ziegelfarbe und die Dachneigung und Dacheindeckung
der Garage.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
6 |