Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35 in der Solzbachstraße in Leutershausen vorgelegt.

 

Es handelt sich um ein Einfamilienwohnhaus, nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoß und einem Satteldach mit einer Dachneigung von 42°. Die Firstrichtung ist traufseitig zur Solzbachstraße vorgesehen. Die Größe des Wohnhauses beträgt 11,35 m Länge und 10 m Breite. Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Ziegeln erfolgen.

 

Auf der Ostseite des Wohnhauses soll eine Garage mit überdachtem Stellplatz und Holzlager, Dachausführung als Flachdach, gebaut werden. Die Garage mit Holzlager hat eine Länge von 9 m und eine Breite von 8 m.

 

Das Grundstück Fl. Nr.  35 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Am Solzbach“. Das Gebiet ist als MD-Gebiet ausgewiesen.

 

Die Firstrichtung ist im Bebauungsplan giebelseitig zur Solzbachstraße festgelegt. Die Größe der Nebengebäude darf max. 2/3 der Länge und der Breite des Hauptbaukörpers betragen. Außerdem sind als Dacheindeckung rote bzw. rotbraune Ziegeln zu verwenden.

 

Für die geänderte Firstrichtung, die Farbe der Ziegeln, die Dachneigung und Dacheindeckung der Garage wird die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Bauherren begründen die geänderte Firstrichtung mit der besseren Ausnutzung des Grundstücks zur Nutzung des hinteren Grundstücksbereichs als Garten.
Die Größe der Garage wird zur optimalen Nutzung für zwei Stellplätze benötigt.

 

Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar.

 

Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung 16.07.2018 die Zustimmung zu den notwendigen Befreiungen in einer formlosen Bauvoranfrage in Aussicht gestellt.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 

Soweit seitens des Bauausschusses Einverständnis mit dem Vorhaben in der beantragten Form besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt seine Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35 in der Solzbachstraße in Leutershausen entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten des Bauausschusses bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die geänderte Firstrichtung, die Ziegelfarbe und die Dachneigung und Dacheindeckung der Garage.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

6