Sitzung: 10.09.2018 BHR/009/2018
Aus
dem Baugebiet Landwehr wird ein Verstoß gegen die Vorgaben des Bebauungsplanes
gemeldet. Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1685/22 wurde eine Einzäunung mit einer
Höhe von mehr als 1,80 m errichtet. Nachdem für die Einhaltung der Vorschriften
das Landratsamt zuständig ist, soll der Vorgang weitergeleitet werden.