Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 356 im Wiesenweg 28 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses mit Satteldach, Dachneigung 43°, Dacheindeckung mit roten Betondachsteinen und einer Kniestockhöhe von 1,25 m.

Es sind zwei Wohneinheiten vorgesehen. Eine Wohnung befindet sich im Erd- und Dachgeschoß und eine weitere Wohnung im Kellergeschoss.

 

Die Garage soll als Grenzgarage mit einem Flachdach an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn von Fl. Nr. 355/1 gebaut werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 356 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“.

 

Der Bebauungsplan sieht eine Kniestockhöhe von 0,50 m vor. Der Bauherr beantragt, bedingt durch den Zuschnitt des Grundstücks, zur besseren Ausnutzung der Räume und Wohnqualität im Dachgeschoss die Zulassung einer Kniestockhöhe von 1,25 m.

 

Für Garagen sind Satteldächer vorgesehen; die Fassadengestaltung und Dachdeckung ist dem Hauptbaukörper anzupassen.

 

Pro Wohneinheit werden nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1,5 Stellplätze gefordert; für die beiden Wohnungen somit 3 Stellplätze Diese sind in der Garage und den beiden Stellplätzen vor dem Wohnhaus nachgewiesen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Nichteinhaltung der Kniestockhöhe, der Dachform und die Dachdeckung der Garage sind erforderlich.

 

Die vom Gesetzgeber festgelegte mittlere Wandhöhe von 3,0 m bei Grenzgaragen kann aufgrund der topographischen  Gegebenheiten auf dem Grundstück nicht eingehalten werden.

 

Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 der Bayer., Bauordnung. Über diese Abweichung entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

 

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem mit einer Hebeanlage an den öffentlichen Kanal.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 355/1 haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Den Nachbarn von Fl. Nr. 356/1 wurden die Pläne vorgelegt; die Unterschrift wurde jedoch nicht erteilt. Gegenüber der Bauaufsichtsbehörde äußerten sie sich, dass sie grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben hätten, jedoch mit der Erteilung einer Unterschrift keine evtl. Nachteile für ihr Grundstück eingehen möchten.

 

Nach gründlicher Begutachtung der Bauantragsunterlagen wird der Tagesordnungspunkt vom Bauausschuss zunächst vertagt, da das Niveau vom Erdgeschoss zur Oberkante Straße mit dem Bebauungsplan noch einmal geprüft werden soll. Außerdem wurde vorgeschlagen, da das Bauvorhaben durch den erhöhten Kniestock sehr hoch erscheint, die Dachneigung zu verringern.