Die Gemeinde Hohenroth wurde durch den 1. Kreisvorsitzenden des Rhön-Grabfelder Fahrlehrerverbands, Herrn Tim Haueisen schriftlich auf die schwierige Situation in der Einbahnstraße Am Hohn hingewiesen. Die Einbahnstraße Am Hohn ist in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben, es fehlen jedoch jeweils im Einmündungsbereich Veitsberg und Neulandstraße die dafür erforderlichen Radverkehrsschutzstreifen (vgl. Foto 1), um die Verkehrsführung der Radfahrer bei der Ein- und Ausfahrt zu kennzeichnen. Aufgrund der fehlenden Markierung, wird auch das Einordnen der Fahrzeuge bei der Ausfahrt aus der Einbahnstraße erschwert (vgl. Foto 2).

 

Foto 1 (beispielhaft)                                                    Foto 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die Einbahnstraßenregelung wurde im Jahr 1998 aufgrund von einigen Unfällen (Missachtung Vorfahrtsregelung), welche sich im Bereich der Kreuzung Am Hohn und Neulandstraße ereigneten eingerichtet. Im Jahr 2007 wurden die Radfahrer entgegen der Einbahnstraße zugelassen.

 

Aufgrund der Eingabe von Herrn Haueisen erfolgte am 08.10.2018 ein Ortstermin zusammen mit Herrn Haueisen, der Gemeinde Hohenroth, der Polizei Bad Neustadt und der Verkehrsbehörde der VG Bad Neustadt.

 

Im Rahmen dieser Verkehrsschau wurden alle Vor- und Nachteile der Einbahnstraße im Bereich Am Hohn und Kornweg abgewogen, mit dem Ergebnis, dass sich alle Beteiligten für die probeweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelung ausgesprochen haben. Die Straßenbreiten in den Straßen Am Hohn und Kornweg sind mit über 5 m für Begegnungsverkehr ausreichend. Weiterhin befinden sich die Straßen in einer 30-Zone in der weitgehend auf Verkehrszeichen verzichtet werden soll.


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, in den Straßen Am Hohn und Kornweg die Regelung zum Entgegenfahren für Radfahrer in den Einbahnstraßen aufzuheben.

Aufgrund der nach Ansicht des Bau- und Verkehrsausschuss hohen Unfallgefahr im Kreuzungsbereich Am Hohn / Neulandstraße, bleibt die Einbahnstraßenregelung bestehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7