Sitzung: 05.11.2018 BHR/011/2018
Die Gemeinde Hohenroth wurde durch den 1. Kreisvorsitzenden des
Rhön-Grabfelder Fahrlehrerverbands, Herrn Tim Haueisen schriftlich auf die
schwierige Situation in der Einbahnstraße Am Hohn hingewiesen. Die Einbahnstraße
Am Hohn ist in Gegenrichtung für Radfahrer freigegeben, es fehlen jedoch
jeweils im Einmündungsbereich Veitsberg und Neulandstraße die dafür
erforderlichen Radverkehrsschutzstreifen (vgl. Foto 1), um die Verkehrsführung
der Radfahrer bei der Ein- und Ausfahrt zu kennzeichnen. Aufgrund der fehlenden
Markierung, wird auch das Einordnen der Fahrzeuge bei der Ausfahrt aus der
Einbahnstraße erschwert (vgl. Foto 2).
Foto 1 (beispielhaft) Foto
2
Die Einbahnstraßenregelung wurde im Jahr 1998 aufgrund von einigen
Unfällen (Missachtung Vorfahrtsregelung), welche sich im Bereich der Kreuzung
Am Hohn und Neulandstraße ereigneten eingerichtet. Im Jahr 2007 wurden die
Radfahrer entgegen der Einbahnstraße zugelassen.
Aufgrund der Eingabe von Herrn Haueisen erfolgte am 08.10.2018 ein Ortstermin
zusammen mit Herrn Haueisen, der Gemeinde Hohenroth, der Polizei Bad Neustadt
und der Verkehrsbehörde der VG Bad Neustadt.
Im Rahmen dieser Verkehrsschau wurden alle Vor- und Nachteile der
Einbahnstraße im Bereich Am Hohn und Kornweg abgewogen, mit dem Ergebnis, dass
sich alle Beteiligten für die probeweise Aufhebung der Einbahnstraßenregelung
ausgesprochen haben. Die Straßenbreiten in den Straßen Am Hohn und Kornweg sind
mit über 5 m für Begegnungsverkehr ausreichend. Weiterhin befinden sich die
Straßen in einer 30-Zone in der weitgehend auf Verkehrszeichen verzichtet
werden soll.
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, in den Straßen Am Hohn und
Kornweg die Regelung zum Entgegenfahren für Radfahrer in den Einbahnstraßen
aufzuheben.
Aufgrund der nach Ansicht des
Bau- und Verkehrsausschuss hohen Unfallgefahr im Kreuzungsbereich Am Hohn /
Neulandstraße, bleibt die Einbahnstraßenregelung bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |