Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 386 im Rhönblick 26 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr plant ein eingeschossiges Wohnhaus mit Satteldach, einer Dachneigung von 45° und granitfarbener Ziegeleindeckung. Die Erschließung erfolgt über die Straße „Rhönblick“.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 386 liegt im Innerortsbereich von Hohenroth. Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Nach den eingereichten Planunterlagen sollen vier Stellplätze auf dem Grundstück errichtet werden. Nach den Vorgaben der Stellplatzsatzung wären nur zwei Stellplätze erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Bauantragsunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 386 im Rhönblick 26 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7