Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 356 im Wiesenweg 28 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines zweigeschossigen Wohnhauses mit Satteldach, Dachneigung 43°, Dacheindeckung mit roten Betondachsteinen und einer Kniestockhöhe von 1,25 m.

Es sind zwei Wohneinheiten vorgesehen. Eine Wohnung befindet sich im Erd- und Dachgeschoß und eine weitere Wohnung im Kellergeschoss.

 

Die Garage soll als Grenzgarage mit einem Flachdach an der nördlichen Grundstücksgrenze zum Nachbarn von Fl. Nr. 355/1 gebaut werden.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 356 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“.

 

Der Bebauungsplan sieht eine Kniestockhöhe von 0,50 m vor. Der Bauherr beantragt, bedingt durch den Zuschnitt des Grundstücks, zur besseren Ausnutzung der Räume und Wohnqualität im Dachgeschoß die Zulassung einer Kniestockhöhe von 1,25 m.

 

Für Garagen sind Satteldächer vorgesehen; die Fassadengestaltung und Dachdeckung ist dem Hauptbaukörper anzupassen.

 

Pro Wohneinheit werden nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1,5 Stellplätze gefordert; für die beiden Wohnungen somit 3 Stellplätze. Diese sind in der Garage und den beiden Stellplätzen vor dem Wohnhaus nachgewiesen.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ für die Nichteinhaltung der Kniestockhöhe, der Dachform und die Dachdeckung der Garage sind erforderlich.

 

Die vom Gesetzgeber festgelegte mittlere Wandhöhe von 3,0 m bei Grenzgaragen kann aufgrund der topographischen Gegebenheiten auf dem Grundstück nicht eingehalten werden.

 

Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 Satz 1 der Bayer., Bauordnung. Über diese Abweichung entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

 

Der Planer hat das Vorhaben mit der Bauaufsichtsbehörde besprochen und die Genehmigungsfähigkeit wurde wie beantragt in Aussicht gestellt.

 

Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem mit einer Hebeanlage an den öffentlichen Kanal.

 

Die angrenzenden Nachbarn von Fl. Nr. 355/1 haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.

 

Den Nachbarn von Fl. Nr. 356/1 wurden die Pläne vorgelegt; die Unterschrift wurde jedoch nicht erteilt. Gegenüber der Bauaufsichtsbehörde äußerten sie sich, dass sie grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben hätten, jedoch mit der Erteilung einer Unterschrift keine evtl. Nachteile für ihr Grundstück eingehen möchten.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 356 im Wiesenweg 28 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Nichteinhaltung der Kniestockhöhe und der Dachform und der Dacheindeckung der Garage.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7