Sitzung: 20.11.2018 BHR/013/2018
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses
in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/9 im Veitsberg 25
in Hohenroth vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt im Dachgeschoss eine zweite Wohnung zu
schaffen. Der Zugang zur Wohnung erfolgt über den Neubau einer Außentreppe
zwischen Wohnhaus und Garage, der auch neu überdacht wird.
Die bestehende Innentreppe zum Dachgeschoß und die Dachgaube werden
zurückgebaut.
Die neue Überdachung zwischen Garage und Wohnhaus erfolgt mit einem
ungleichschenkligen Satteldach und unterschiedlichen Dachneigungen von 45° bzw. 9° und Ziegeleindeckung.
Das Grundstück Fl. Nr. 1721/7 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Der Bebauungsplan sieht hier
Satteldächer mit einer Dachneigung von 45 +/- 5° vor.
Die Zustimmung zu einer Befreiung für die niedrige Dachneigung ist
notwendig.
Für die zweite Wohnung sind noch zwei Stellplätze auf dem Grundstück
nachzuweisen.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den
Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau eines
Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr.
1721/9 im Veitsberg 25 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg“ bezüglich
der Dachneigung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |