Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/9 im Veitsberg 25 in Hohenroth vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt im Dachgeschoss eine zweite Wohnung zu schaffen. Der Zugang zur Wohnung erfolgt über den Neubau einer Außentreppe zwischen Wohnhaus und Garage, der auch neu überdacht wird.

Die bestehende Innentreppe zum Dachgeschoß und die Dachgaube werden zurückgebaut.

Die neue Überdachung zwischen Garage und Wohnhaus erfolgt mit einem ungleichschenkligen Satteldach und unterschiedlichen Dachneigungen von  45° bzw. 9° und Ziegeleindeckung.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1721/7 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Veitsberg“. Der Bebauungsplan sieht hier Satteldächer mit einer Dachneigung von 45 +/- 5° vor.

Die Zustimmung zu einer Befreiung für die niedrige Dachneigung ist notwendig.

 

Für die zweite Wohnung sind noch zwei Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung auf den Planunterlagen ihre Zustimmung erteilt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Umbau eines Einfamilienwohnhauses in ein Zweifamilienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1721/9 im Veitsberg 25 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Veitsberg“ bezüglich der Dachneigung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7