Sitzung: 20.11.2018 GHR/011/2018
Zu diesem TOP
begrüßte 1. Bgm. Straub etwa 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Der Gemeinderat Hohenroth hat sich zuletzt in öffentlicher Sitzung am
16.10.2018, TOP 2 und am 06.11.2018, TOP 1 in nichtöffentlicher Sitzung mit der
Frage der notwendigen Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen der
Gemeinde beschäftigt.
Die Bewertung des künftigen Bedarfs ist aufgrund verschiedener Faktoren
als besondere Herausforderung zu sehen:
- Künftige Geburtenentwicklung in den
einzelnen Ortsteilen
- Absehbare demografische Entwicklung
- Weitere Wohnbauentwicklung,
insbesondere im Ortsteil Hohenroth
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018, TOP 4 auf
Grundlage des Art. 7 BayKiBiG für das Kindergartenjahr 2018/2019 einen Bedarf
von 160 Regelplätzen und 70 Krippenplätzen beschlossen. Daraus folgend müsste
entweder die Kindertageseinrichtung in Windshausen räumlich deutlich erweitert
oder eine neue Kindertageseinrichtung in Hohenroth mit erheblichem finanziellen
Aufwand errichtet werden.
Unter den genannten Aspekten und im Hinblick auf die kontrovers geführte
Diskussion der Eltern aus den einzelnen Ortsteilen hat sich der Gemeinderat in
seiner Sitzung am 06.11.2018 nochmals mit dem Thema der benötigten Plätze in
den Einrichtungen in Hohenroth und Windshausen ausführlich auseinandergesetzt.
Dabei wurden die Bestandsflächen beider Einrichtungen bewertet und die
prognostizierte Geburtenentwicklung mit den tatsächlich vorliegenden
Anmeldezahlen beider Einrichtungen mit der Kindergartenleitung abgestimmt.
Im Ortsteil Hohenroth zeigt
sich, dass die vorhandenen Flächen im Regelbereich großzügig (über
Bedarf) bemessen sind und damit die Betreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis
von 100 Plätzen unstrittig ist. Im Krippenbereich zeigt die
Bestandsfläche eine geringe Abweichung (Defizit) auf. Die Betriebserlaubnis für
die Krippe im Bestand liegt bei 30 Plätzen, welche zusammen mit der Außenstelle
in der Irena-Sendler-Schule mit weiteren 12 Plätzen als ausreichend anzusehen
ist. Das vorhandene Angebot an Betreuungsplätzen wurde mit der
Kindergartenleitung im Hinblick auf die konkret vorliegenden Anmeldungen aus
dem Ortsteil Hohenroth abgestimmt. Es zeigt sich im Ergebnis, dass alle bisher
angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz in den Einrichtungen in Hohenroth
erhalten können.
Der Gemeinderat hat ergänzend dazu die Grundsatzentscheidung getroffen,
ein Grundstück für eine ggf. künftig zusätzlich notwendige
Kindertageseinrichtung im Ortsteil Hohenroth zu sichern und vorzuhalten. Die
weitere Entwicklung der o. g. Faktoren (1. - 3.) beeinflusst die Notwendigkeit
von baulichen Ergänzungsüberlegungen in Hohenroth. Festzustellen ist, dass die
Geburtenzahlen in Hohenroth im letzten Jahr (2017/2018) um fünf Geburten unter
dem Wert des Vorjahres gelegen haben.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die Betreuung der Kinder des
Ortsteils Hohenroth aktuell keine bauliche Ergänzung notwendig ist. Eine
Aufnahme und Betreuung der angemeldeten Kinder in den Einrichtungen Krippe und Regelbereich
ist gewährleistet. Im Bereich Krippe besteht darüber hinaus eine ergänzende
Kapazität.
Für die Kinder aus den Ortsteilen
Leutershausen und Windshausen, welche (überwiegend) die
Kindertageseinrichtung in Windshausen besuchen, zeigt sich aus den vorliegenden
Anmeldungen, dass ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen besteht.
Im Krippenbereich soll deshalb das Platzangebot um zehn Plätze auf 24
erweitert werden. Die Bestandsfläche der Krippe liegt über den geforderten
Größen, eine bauliche Optimierung im Bestand wird vorgenommen (insbes.
Ruheraum).
Im Regelbereich ist nach Abstimmung mit den tatsächlichen Anmeldezahlen
ein höherer Bedarf an Plätzen notwendig. Dieser liegt, abgestimmt auf die
Anmeldungen, bei 52 Plätzen (aktuell 40 Plätze). Die vorhandene Raumsituation
ist für eine Erweiterung nicht ausreichend, daher wird in Windshausen ein
Planungsauftrag zur Erweiterung des Gebäudes unter Einbeziehung des Bestandes
durch den Gemeinderat in Auftrag gegeben. Die bauliche Erweiterung und
Bedarfsanerkennung wird jedoch auf 50 Plätze begrenzt. Sollte ein Bedarf von 52
Plätzen eintreten, wird das Landratsamt eine erhöhte Betriebserlaubnis
erteilen.
Der Planungsauftrag soll die Erweiterung durch folgende Räume
beinhalten:
|
zusätzliche Bedarfsfläche nach Summenraumprogramm |
|
|
|
|
|
|
Krippe |
Kinderwagenraum |
15,00 |
m2 |
Regel |
Gruppenraum Regel 1 |
48,00 |
m2 |
|
Intensivraum Regel 1 |
16,00 |
m2 |
|
Gruppenraum Regel 2 |
48,00 |
m2 |
|
Intensivraum Regel 2 |
16,00 |
m2 |
Allgemein |
Leiterinnenzimmer |
11,00 |
m2 |
|
Personalraum |
22,00 |
m2 |
|
Erweiterung Küche mit Vorratsraum |
11,00 |
m2 |
|
zuzüglich Nebenräume, Flure, Sanitärräume etc. |
|
|
|
|
||
|
Förderfähige Summe nach Summenraumprogramm |
187,00 |
m2 |
Der Platzbedarf in Windshausen für die Betreuung der Kinder aus
Leutershausen und Windshausen wird neu festgelegt auf 24 Krippenplätze und 50
Regelplätze.
Beschluss:
Auf Grundlage des Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und
Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschließt der Gemeinderat für das laufende
Kindergartenjahr 2018/2019 für die Gemeindeteile Leuterhausen und Windshausen,
d. h. für das Haus für Kinder Windshausen,
50
Regelplätze und
24 Krippenplätze
als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die für die Betreuung
bedarfsnotwendigen Räume sind durch bauliche Veränderungen bzw. Ergänzungen des
bestehenden Kindergartengebäudes zu schaffen.
Der Planungsauftrag soll die Erweiterung durch folgende Räume
beinhalten:
|
zusätzliche Bedarfsfläche nach Summenraumprogramm |
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Krippe |
Kinderwagenraum |
15,00 |
m2 |
Regel |
Gruppenraum Regel 1 |
48,00 |
m2 |
|
Intensivraum Regel 1 |
16,00 |
m2 |
|
Gruppenraum Regel 2 |
48,00 |
m2 |
|
Intensivraum Regel 2 |
16,00 |
m2 |
Allgemein |
Leiterinnenzimmer |
11,00 |
m2 |
|
Personalraum |
22,00 |
m2 |
|
Erweiterung Küche mit Vorratsraum |
11,00 |
m2 |
|
zuzüglich Nebenräume, Flure, Sanitärräume etc. |
|
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|
Förderfähige Summe nach Summenraumprogramm |
187,00 |
m2 |
Für die Kindertageseinrichtung im Gemeindeteil Hohenroth besteht derzeit
ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Betreuungsplätze für 100 Regel- und
42 Krippenkinder sollen daher im Rahmen der aktuell gültigen Betriebserlaubnis
bestehen bleiben.
Durch diesen Beschluss wird den Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder
Sorge getragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
15 |
Mitgliederzahl: |
17 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
16 |
Bgm. Straub
bedankte sich bei den anwesenden Bürgerinnen
und Bürgern, die zum Großteil nach der Behandlung des TOPs die Sitzung
verließen, für ihr Interesse.