Zu diesem TOP begrüßte 1. Bgm. Straub etwa 80 interessierte Bürgerinnen und Bürger.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat sich zuletzt in öffentlicher Sitzung am 16.10.2018, TOP 2 und am 06.11.2018, TOP 1 in nichtöffentlicher Sitzung mit der Frage der notwendigen Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde beschäftigt.

 

Die Bewertung des künftigen Bedarfs ist aufgrund verschiedener Faktoren als besondere Herausforderung zu sehen:

 

  1. Künftige Geburtenentwicklung in den einzelnen Ortsteilen
  2. Absehbare demografische Entwicklung
  3. Weitere Wohnbauentwicklung, insbesondere im Ortsteil Hohenroth

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.06.2018, TOP 4 auf Grundlage des Art. 7 BayKiBiG für das Kindergartenjahr 2018/2019 einen Bedarf von 160 Regelplätzen und 70 Krippenplätzen beschlossen. Daraus folgend müsste entweder die Kindertageseinrichtung in Windshausen räumlich deutlich erweitert oder eine neue Kindertageseinrichtung in Hohenroth mit erheblichem finanziellen Aufwand errichtet werden.

 

Unter den genannten Aspekten und im Hinblick auf die kontrovers geführte Diskussion der Eltern aus den einzelnen Ortsteilen hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 nochmals mit dem Thema der benötigten Plätze in den Einrichtungen in Hohenroth und Windshausen ausführlich auseinandergesetzt. Dabei wurden die Bestandsflächen beider Einrichtungen bewertet und die prognostizierte Geburtenentwicklung mit den tatsächlich vorliegenden Anmeldezahlen beider Einrichtungen mit der Kindergartenleitung abgestimmt.

 

Im Ortsteil Hohenroth zeigt sich, dass die vorhandenen Flächen im Regelbereich großzügig (über Bedarf) bemessen sind und damit die Betreuung im Rahmen der Betriebserlaubnis von 100 Plätzen unstrittig ist. Im Krippenbereich zeigt die Bestandsfläche eine geringe Abweichung (Defizit) auf. Die Betriebserlaubnis für die Krippe im Bestand liegt bei 30 Plätzen, welche zusammen mit der Außenstelle in der Irena-Sendler-Schule mit weiteren 12 Plätzen als ausreichend anzusehen ist. Das vorhandene Angebot an Betreuungsplätzen wurde mit der Kindergartenleitung im Hinblick auf die konkret vorliegenden Anmeldungen aus dem Ortsteil Hohenroth abgestimmt. Es zeigt sich im Ergebnis, dass alle bisher angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz in den Einrichtungen in Hohenroth erhalten können.

 

Der Gemeinderat hat ergänzend dazu die Grundsatzentscheidung getroffen, ein Grundstück für eine ggf. künftig zusätzlich notwendige Kindertageseinrichtung im Ortsteil Hohenroth zu sichern und vorzuhalten. Die weitere Entwicklung der o. g. Faktoren (1. - 3.) beeinflusst die Notwendigkeit von baulichen Ergänzungsüberlegungen in Hohenroth. Festzustellen ist, dass die Geburtenzahlen in Hohenroth im letzten Jahr (2017/2018) um fünf Geburten unter dem Wert des Vorjahres gelegen haben.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die Betreuung der Kinder des Ortsteils Hohenroth aktuell keine bauliche Ergänzung notwendig ist. Eine Aufnahme und Betreuung der angemeldeten Kinder in den Einrichtungen Krippe und Regelbereich ist gewährleistet. Im Bereich Krippe besteht darüber hinaus eine ergänzende Kapazität.

 

 

Für die Kinder aus den Ortsteilen Leutershausen und Windshausen, welche (überwiegend) die Kindertageseinrichtung in Windshausen besuchen, zeigt sich aus den vorliegenden Anmeldungen, dass ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen besteht.

 

Im Krippenbereich soll deshalb das Platzangebot um zehn Plätze auf 24 erweitert werden. Die Bestandsfläche der Krippe liegt über den geforderten Größen, eine bauliche Optimierung im Bestand wird vorgenommen (insbes. Ruheraum).

 

Im Regelbereich ist nach Abstimmung mit den tatsächlichen Anmeldezahlen ein höherer Bedarf an Plätzen notwendig. Dieser liegt, abgestimmt auf die Anmeldungen, bei 52 Plätzen (aktuell 40 Plätze). Die vorhandene Raumsituation ist für eine Erweiterung nicht ausreichend, daher wird in Windshausen ein Planungsauftrag zur Erweiterung des Gebäudes unter Einbeziehung des Bestandes durch den Gemeinderat in Auftrag gegeben. Die bauliche Erweiterung und Bedarfsanerkennung wird jedoch auf 50 Plätze begrenzt. Sollte ein Bedarf von 52 Plätzen eintreten, wird das Landratsamt eine erhöhte Betriebserlaubnis erteilen.

 

Der Planungsauftrag soll die Erweiterung durch folgende Räume beinhalten:

 

 

zusätzliche Bedarfsfläche nach Summenraumprogramm

 

 

 

 

 

Krippe

Kinderwagenraum

15,00

m2

Regel

Gruppenraum Regel 1

48,00

m2

 

Intensivraum Regel 1

16,00

m2

 

Gruppenraum Regel 2

48,00

m2

 

Intensivraum Regel 2

16,00

m2

Allgemein

Leiterinnenzimmer

11,00

m2

 

Personalraum

22,00

m2

 

Erweiterung Küche mit Vorratsraum

11,00

m2

 

zuzüglich Nebenräume, Flure, Sanitärräume etc.

 

 

 

 

 

Förderfähige Summe nach Summenraumprogramm

187,00

m2

 

Der Platzbedarf in Windshausen für die Betreuung der Kinder aus Leutershausen und Windshausen wird neu festgelegt auf 24 Krippenplätze und 50 Regelplätze.


Beschluss:

 

Auf Grundlage des Art. 7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschließt der Gemeinderat für das laufende Kindergartenjahr 2018/2019 für die Gemeindeteile Leuterhausen und Windshausen, d. h. für das Haus für Kinder Windshausen,

 

50 Regelplätze   und

24 Krippenplätze

 

als bedarfsnotwendig anzuerkennen. Die für die Betreuung bedarfsnotwendigen Räume sind durch bauliche Veränderungen bzw. Ergänzungen des bestehenden Kindergartengebäudes zu schaffen.

 

Der Planungsauftrag soll die Erweiterung durch folgende Räume beinhalten:

 

 

zusätzliche Bedarfsfläche nach Summenraumprogramm

 

 

 

 

 

Krippe

Kinderwagenraum

15,00

m2

Regel

Gruppenraum Regel 1

48,00

m2

 

Intensivraum Regel 1

16,00

m2

 

Gruppenraum Regel 2

48,00

m2

 

Intensivraum Regel 2

16,00

m2

Allgemein

Leiterinnenzimmer

11,00

m2

 

Personalraum

22,00

m2

 

Erweiterung Küche mit Vorratsraum

11,00

m2

 

zuzüglich Nebenräume, Flure, Sanitärräume etc.

 

 

 

 

 

Förderfähige Summe nach Summenraumprogramm

187,00

m2

 

 

Für die Kindertageseinrichtung im Gemeindeteil Hohenroth besteht derzeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Betreuungsplätze für 100 Regel- und 42 Krippenkinder sollen daher im Rahmen der aktuell gültigen Betriebserlaubnis bestehen bleiben.

 

Durch diesen Beschluss wird den Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder Sorge getragen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

16

 

Bgm. Straub bedankte sich bei den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, die zum Großteil nach der Behandlung des TOPs die Sitzung verließen, für ihr Interesse.