Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Einbau eines Hobbyraumes über der bestehenden Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/14 im Holunderweg 6 in Hohenroth vorgelegt. Damit verbunden ist die Errichtung eines Zwerchhauses mit Balkon auf der Westseite zur Straße hin.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1672/14 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“. Im Bebauungsplan ist eine Kniestockhöhe mit 0,50 m festgelegt. Beim Zwerchhaus wird eine Kniestock- bzw. Wandhöhe von 2,65 m erreicht. Die Dacheindeckung des Zwerchhauses erfolgt mit Ziegeln, dem Bestand angepasst.

 

Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich.

 

Die Unterschrift der Nachbarn von Fl. Nr. 1672/13 ist noch einzuholen.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Einbau eines Hobbyraumes über der bestehenden Garage mit der Errichtung eines Zwerchhauses mit Balkon auf dem Grundstück Fl. Nr. 1672/14 im Holunderweg 6 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Kniestockhöhe.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7