Dem Bauausschuss wird ein Antrag auf isolierte Befreiung  zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/22, Landwehr 37 in Hohenroth vorgelegt.

 

Die Bauherrn haben einen kleinen Hund und möchten daher zur Straße hin einen Lamellenzaun mit Querstreben aus feuerverzinktem Stahl mit einer Höhe von 1,20 m errichten.

 

Nach Art. 57 Abs. 7 a) der Bayer. Bauordnung sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1685/22 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Landwehr III“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die max. Höhe von Zäunen zum öffentlichen Straßenraum mit 0,80 m festgelegt, zu Nachbargrundstücken mit 1,80 m.

 

Für den Bereich zur Straße hin wird seitens des Bauherrn eine Befreiung für die Überschreitung der Zaunhöhe und Baugrenze beantragt. Die Ein- bzw. Ausfahrt zum Grundstück liegt nicht im Kurvenbereich. Die Einsicht in den Straßenraum bei der Zu- und Abfahrt wird nicht beeinträchtigt.

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Lamellenzaunes mit Querstreben aus feuerverzinktem Stahl mit einer Höhe von 1,20 m zum Straßenbereich hin auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/22, Landwehr 37 in Hohenroth entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7