Sitzung: 14.01.2019 BHR/001/2019
Die Bauherrn haben
einen kleinen Hund und möchten daher zur Straße hin einen Lamellenzaun mit
Querstreben aus feuerverzinktem Stahl mit einer Höhe von 1,20 m errichten.
Nach Art. 57 Abs.
7 a) der Bayer. Bauordnung sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,00 m,
außer im Außenbereich, verfahrensfrei.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1685/22 liegt jedoch im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
„Landwehr III“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die max. Höhe
von Zäunen zum öffentlichen Straßenraum mit 0,80 m festgelegt, zu
Nachbargrundstücken mit 1,80 m.
Für den Bereich
zur Straße hin wird seitens des Bauherrn eine Befreiung für die Überschreitung
der Zaunhöhe und Baugrenze beantragt. Die Ein- bzw. Ausfahrt zum Grundstück
liegt nicht im Kurvenbereich. Die Einsicht in den Straßenraum bei der Zu- und
Abfahrt wird nicht beeinträchtigt.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte
Befreiung zur Errichtung eines Lamellenzaunes mit Querstreben aus
feuerverzinktem Stahl mit einer Höhe von 1,20 m zum Straßenbereich hin auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1685/22, Landwehr 37 in Hohenroth entsprechend den
vorgelegten Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |