Sitzung: 14.01.2019 BHR/001/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1682 im Brendweg 1 in Hohenroth
vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1682 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Rhönblick“ . Für diesen Bereich ist ein Mischgebiet mit einer dreigeschossigen
Bebauung (E+I+D) und als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 38 +/-
3° und als Dacheindeckung naturrote Ziegel oder Dachsteine festgesetzt. Die
Zahl der Wohneinheiten ist mit max. 2 Wohneinheiten pro Baukörper festgelegt. Die
Geschoßflächenzahl beträgt 0,6 und die Grundflächenzahl 0,4.
Im Planungskonzept ist das Mehrfamilienwohnhaus in einer kubischen
Architektur dreigeschossig und mit einem Flachdach geplant. Durch die gewählte
Bebauung des Grundstückes mit einem Mehrfamilienwohnhaus wurden für den
gesamten Baukörper 10 Wohneinheiten als 2 oder 3 Zimmerwohnungen gewählt.
Zur Verwirklichung des Vorhabens werden Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ erforderlich und zwar für die
Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Zahl der Vollgeschosse, Begrenzung der
Wohneinheiten und der geringfügigen Überschreitung der Geschoßflächenzahl.
Für die 10 Wohneinheiten sind 20 Stellplätze, pro Wohneinheit 2
Stellplätze, mit einer gebündelten Zufahrt auf dem Grundstück ausgewiesen. Die
ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.
In einem
Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“,
gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass
die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Der Charakter
eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.
Es darf
demnach in einem Mischgebiet insgesamt nicht eine der beiden gleichberechtigten
Hauptnutzungsarten optisch dominieren, es dürfen aber Teilbereiche durch eine
der beiden Hauptnutzungen geprägt sein. Die mit der Nutzungsmischung
einhergehende wechselseitige Rücksichtnahme gilt im gesamten Geltungsbereich
und damit auch in den Teilbereichen, in denen gewerbliche Nutzungen überwiegen.
Inwieweit im vorliegenden Fall eine gewerbliche Nutzung gefordert bzw. nachzuweisen
ist, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau
eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr.
1682 im Brendweg 1 in Hohenroth entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich
der Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Zahl der Vollgeschosse, Begrenzung
der Wohneinheiten und der geringfügigen Überschreitung der Geschoßflächenzahl.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |