Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1682 im Brendweg 1 in Hohenroth vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1682 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Rhönblick“ . Für diesen Bereich ist ein Mischgebiet mit einer dreigeschossigen Bebauung (E+I+D) und als Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 38 +/- 3° und als Dacheindeckung naturrote Ziegel oder Dachsteine festgesetzt. Die Zahl der Wohneinheiten ist mit max. 2 Wohneinheiten pro Baukörper festgelegt. Die Geschoßflächenzahl beträgt 0,6 und die Grundflächenzahl 0,4.

 

Im Planungskonzept ist das Mehrfamilienwohnhaus in einer kubischen Architektur dreigeschossig und mit einem Flachdach geplant. Durch die gewählte Bebauung des Grundstückes mit einem Mehrfamilienwohnhaus wurden für den gesamten Baukörper 10 Wohneinheiten als 2 oder 3 Zimmerwohnungen gewählt.

 

Zur Verwirklichung des Vorhabens werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ erforderlich und zwar für die Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Zahl der Vollgeschosse, Begrenzung der Wohneinheiten und der geringfügigen Überschreitung der Geschoßflächenzahl.

 

Für die 10 Wohneinheiten sind 20 Stellplätze, pro Wohneinheit 2 Stellplätze, mit einer gebündelten Zufahrt auf dem Grundstück ausgewiesen. Die ist nach den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung ausreichend.

 

In einem Mischgebiet stehen die beiden Nutzungsarten „Wohnen“ und „Unterbringung von Gewerbebetrieben“, gleichberechtigt nebeneinander. Dabei ist die Einschränkung zu beachten, dass die Gewerbebetriebe das Wohnen nicht wesentlich stören dürfen. Der Charakter eines Mischgebiets liegt in der damit verbundenen Nutzungsmischung.

Es darf demnach in einem Mischgebiet insgesamt nicht eine der beiden gleichberechtigten Hauptnutzungsarten optisch dominieren, es dürfen aber Teilbereiche durch eine der beiden Hauptnutzungen geprägt sein. Die mit der Nutzungsmischung einhergehende wechselseitige Rücksichtnahme gilt im gesamten Geltungsbereich und damit auch in den Teilbereichen, in denen gewerbliche Nutzungen überwiegen.

 

Inwieweit im vorliegenden Fall eine gewerbliche Nutzung gefordert bzw. nachzuweisen ist, wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 10 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl. Nr. 1682 im Brendweg 1 in Hohenroth entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Rhönblick“ bezüglich der Dachform, Dachneigung, Dacheindeckung, Zahl der Vollgeschosse, Begrenzung der Wohneinheiten und der geringfügigen Überschreitung der Geschoßflächenzahl.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7