Sitzung: 14.01.2019 BHR/001/2019
Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/15,
Landwehr 18 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.
Die Bauherren hatten bereits am 20.03.2017 einen Bauantrag zur Bebauung ihres
Grundstückes eingereicht; die Genehmigungsfreistellung für den Wohnhausneubau
mit Garage wurde am 05.04.2017 erteilt. Die Bodenplatte wurde fertiggestellt,
aber das geplante Wohnhaus mit Garage kam nicht zur Ausführung.
Die Bauherren haben nun eine grundlegend geänderte Planung vorgelegt. Es
ist erneut ein Baugenehmigungsverfahren (keine Tektur) durchzuführen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1685/15 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“.
Die neu vorgelegte Planung für den Neubau des Wohnhauses mit Garage entspricht
den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss
an Wasser und Kanal) ist gesichert.
Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung
freigestellt werden.
Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.