Dem Bauausschuss wird ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1685/15, Landwehr 18 im Baugebiet „Landwehr II“ vorgelegt.

 

Die Bauherren hatten bereits am 20.03.2017 einen Bauantrag zur Bebauung ihres Grundstückes eingereicht; die Genehmigungsfreistellung für den Wohnhausneubau mit Garage wurde am 05.04.2017 erteilt. Die Bodenplatte wurde fertiggestellt, aber das geplante Wohnhaus mit Garage kam nicht zur Ausführung.

 

Die Bauherren haben nun eine grundlegend geänderte Planung vorgelegt. Es ist erneut ein Baugenehmigungsverfahren (keine Tektur) durchzuführen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1685/15 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Landwehr II“.

 

Die neu vorgelegte Planung für den Neubau des Wohnhauses mit Garage entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Die Erschließung (Zufahrt, Anschluss an Wasser und Kanal) ist gesichert.

 

Das Vorhaben kann nach Art. 58 der Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Bauausschuss wird hiervon in Kenntnis gesetzt.