Sitzung: 14.01.2019 BHR/001/2019
Zu diesem
Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Herrn Michael Rauch und Herrn
Achim Straub vom Rad- und Heimatverein.
Der Rad- und
Heimatverein Hohenroth plant auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 den Neubau einer Lagerhalle.
Die Halle soll in der Flucht des Nachbargebäudes von Fl. Nr. 151 mit
beidseitiger Grenzbebauung und einer Größe von ca. 100 qm errichtet werden. Die
Bauausführung ist in Massivbauweise mit Kalksandsteinmauerwerk geplant.
Zunächst war
angedacht, das Gebäude mit einem Satteldach und einer Dachneigung von ca. 30°
und Ziegeleindeckung zu versehen. Nach letztem Stand soll jedoch jetzt ein
Pultdach mit Blecheindeckung zur Ausführung kommen.
Seitens der
Verwaltung wird hierzu angemerkt, dass die Aufbringung eines Satteldaches
befürwortet wird, da es sich besser in die umgebende dörfliche Bebauung
einfügen würde.
Auch die Heranziehung des Innenentwicklers für die Altortbereich, Herrn
Franz-Josef-Schmitt von der VG, zur Beratung wird vorgeschlagen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 176 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser
Bereich als Kleingartengebiet ausgewiesen.
Die Beurteilung des
Vorhabens als „Sonstiges Vorhaben“ richtet sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Sonstige Vorhaben können
im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Eine
Beeinträchtigung öffentlicher Belange können z.B. entgegenstehende
Darstellungen des Flächennutzungsplanes usw. sein.
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Rad- und Heimatverein eine förmliche Bauvoranfrage
einreicht um damit die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens zu klären.
Dabei wird auch
geprüft, in wieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Ebenso werden
abstandsflächenrechtliche Belange (hier Zulassung einer beidseitigen
Grenzbebauung) durch die Bauaufsichtsbehörde auf Zulässigkeit geprüft.
Michael Rauch und
Achim Straub erklärten die Baumaßnahme und beantworteten die Fragen des Bauausschusses.
In der Lagerhalle sollen alle notwendigen Dinge für das Seefest gelagert
werden. Die Einfahrthöhe des Gebäudes soll bei 4 Metern liegen.
Seitens des
Bauausschuss bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen eine Bebauung des
Grundstückes.
Nach einer
ausführlichen Erläuterung durch den Rad- und Heimatverein einigte man sich auf
folgende Herangehensweise:
Es soll versucht
werden, einen Kanalanschluss mit geringstmöglichen Gefälle über das Grundstück
Fl. Nr. 176 zur Erschließung der geplanten Lagerhalle und des Seeheimes
herzustellen.
Desweiteren soll
eine formelle Bauvoranfrage zur Errichtung der Lagerhalle eingereicht werden,
um weiteres mit dem Landratsamt abzuklären. Die Verwaltung wird mit dem
beauftragten Architekt, Herrn Albert Buhl, Kontakt aufnehmen.
Ferner legte der
Bürgermeister nahe, dass der Bereich von Fl.Nr. 176 bei der Einmündung von Fl.Nr.
175 in Fl.Nr. 203, bei einer Bebauung abgerundet (Aufplasterung, etc.) werden
sollte um die Verkehrslage zu entschärfen.
Anschließend sollte
die angrenzende Straßenlampe versetzt werden.