Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister Herrn Michael Rauch und Herrn Achim Straub vom Rad- und Heimatverein.

 

Der Rad- und Heimatverein Hohenroth plant auf dem Grundstück Fl. Nr. 176 den Neubau einer Lagerhalle. Die Halle soll in der Flucht des Nachbargebäudes von Fl. Nr. 151 mit beidseitiger Grenzbebauung und einer Größe von ca. 100 qm errichtet werden. Die Bauausführung ist in Massivbauweise mit Kalksandsteinmauerwerk geplant.

 

Zunächst war angedacht, das Gebäude mit einem Satteldach und einer Dachneigung von ca. 30° und Ziegeleindeckung zu versehen. Nach letztem Stand soll jedoch jetzt ein Pultdach mit Blecheindeckung zur Ausführung kommen.

 

Seitens der Verwaltung wird hierzu angemerkt, dass die Aufbringung eines Satteldaches befürwortet wird, da es sich besser in die umgebende dörfliche Bebauung einfügen würde.


Auch die Heranziehung des Innenentwicklers für die Altortbereich, Herrn Franz-Josef-Schmitt von der VG, zur Beratung wird vorgeschlagen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 176 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Kleingartengebiet ausgewiesen.

 

Die Beurteilung des Vorhabens als „Sonstiges Vorhaben“ richtet sich nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Sonstige Vorhaben können im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange können z.B. entgegenstehende Darstellungen des Flächennutzungsplanes usw. sein.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Rad- und Heimatverein eine förmliche Bauvoranfrage einreicht um damit die Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens zu klären.

 

Dabei wird auch geprüft, in wieweit öffentliche Belange beeinträchtigt werden. Ebenso werden abstandsflächenrechtliche Belange (hier Zulassung einer beidseitigen Grenzbebauung) durch die Bauaufsichtsbehörde auf Zulässigkeit geprüft.

 

Michael Rauch und Achim Straub erklärten die Baumaßnahme und beantworteten die Fragen des Bauausschusses. In der Lagerhalle sollen alle notwendigen Dinge für das Seefest gelagert werden. Die Einfahrthöhe des Gebäudes soll bei 4 Metern liegen.

Seitens des Bauausschuss bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen eine Bebauung des Grundstückes.

 

Nach einer ausführlichen Erläuterung durch den Rad- und Heimatverein einigte man sich auf folgende Herangehensweise:

Es soll versucht werden, einen Kanalanschluss mit geringstmöglichen Gefälle über das Grundstück Fl. Nr. 176 zur Erschließung der geplanten Lagerhalle und des Seeheimes herzustellen.

Desweiteren soll eine formelle Bauvoranfrage zur Errichtung der Lagerhalle eingereicht werden, um weiteres mit dem Landratsamt abzuklären. Die Verwaltung wird mit dem beauftragten Architekt, Herrn Albert Buhl, Kontakt aufnehmen.

Ferner legte der Bürgermeister nahe, dass der Bereich von Fl.Nr. 176 bei der Einmündung von Fl.Nr. 175 in Fl.Nr. 203, bei einer Bebauung abgerundet (Aufplasterung, etc.) werden sollte um die Verkehrslage zu entschärfen.

Anschließend sollte die angrenzende Straßenlampe versetzt werden.