Sitzung: 14.01.2019 BHR/001/2019
Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines
Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35/1 im Ortsteil Leutershausen
vorgelegt.
Die Bauherren planen ein eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit
ausgebautem Dachgeschoss. Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Ziegeln
erfolgen. Des Weiteren wünschen die Bauherrn einen traufseitigen Dachüberstand
mit 0,80 m und am Ortgang einen Dachüberstand mit 0,50 m.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Solzbach“ lässt Dacheindeckungen
in roten bzw. rotbraunen Ziegelfarbtönen zu. Die Dachüberstände sind
traufseitig mit max. 0,60 m und am Ortgang mit max. 0,40 m festgelegt.
Für den Bebauungsplan „Am Solzbach“ wurde ein Änderungsverfahren
beschlossen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen in den künftigen Festsetzungen
mit aufzunehmen, dass auch anthrazitfarbene Ziegeleindeckungen zulässig sind.
Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens wird außerdem vorgeschlagen die
Dachüberstände traufseitig mit max. 0,80 m und am Ortgang mit max. 0,60 m
zuzulassen und dies in das Bebauungsplan-Änderungsverfahren mit auf zu
nehmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zu dem
geplanten Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35/1 im Ortsteil
Leutershausen.
Im Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Am Solzbach“ soll die
Zulassung anthrazitfarbener Ziegel mit aufgenommen werden. Die Dachüberstände sollen
traufseitig mit max. 0,80 m und am Ortgang mit max. 0,60 m festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
7 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
7 |