Dem Bauausschuss wird eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35/1 im Ortsteil Leutershausen vorgelegt.

 

Die Bauherren planen ein eingeschossiges Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Ziegeln erfolgen. Des Weiteren wünschen die Bauherrn einen traufseitigen Dachüberstand mit 0,80 m und am Ortgang einen Dachüberstand mit 0,50 m.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Solzbach“ lässt Dacheindeckungen in roten bzw. rotbraunen Ziegelfarbtönen zu. Die Dachüberstände sind traufseitig mit max. 0,60 m und am Ortgang mit max. 0,40 m festgelegt.

 

Für den Bebauungsplan „Am Solzbach“ wurde ein Änderungsverfahren beschlossen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen in den künftigen Festsetzungen mit aufzunehmen, dass auch anthrazitfarbene Ziegeleindeckungen zulässig sind.


Zur Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens wird außerdem vorgeschlagen die Dachüberstände traufseitig mit max. 0,80 m und am Ortgang mit max. 0,60 m zuzulassen und dies in das Bebauungsplan-Änderungsverfahren mit auf zu nehmen. 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zu dem geplanten Wohnhausneubau mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 35/1 im Ortsteil Leutershausen.

 

Im Änderungsverfahren des Bebauungsplanes „Am Solzbach“ soll die Zulassung anthrazitfarbener Ziegel mit aufgenommen werden. Die Dachüberstände sollen traufseitig mit max. 0,80 m und am Ortgang mit max. 0,60 m festgesetzt werden.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

7

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

7