Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat gemeinsam mit dem Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke erarbeitet.

 

Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten (1. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits den dadurch notwendigen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in Grenzen zu halten und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das Spendenaufkommen nicht zu beeinträchtigen.

 

Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft dokumentiert die eingegangenen Spenden. Über die Annahme muss der Gemeinderat befinden.

 

Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.

 

Die Übersicht über die angenommenen Spenden wird jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis vorgelegt.


Beschluss:

 

Folgende Spenden an die Gemeinde Hohenroth wurden im Jahr 2018 durch die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt dokumentiert:

 

Anbieter / Geber der Zuwendung

Tag d. Angebots /
der Ausreichung

Art der Zuwendung

Betrag

Zweck

rechtl. Beziehungsverh.
zw. Anbieter / Geber der Zuwendung
u. Empfänger

Malergeschäft

E.Katzmann GmbH

16.05.2018

Geldzu-wendung

  361,00 €

Feuerwehrhaus Windshausen

Firmensitz in Windshausen

CSU Ortsverband Hohenroth

23.07.2018

Geldzu-wendung

1.300,00 €

je 500,00 € für KiGa HR u. WH, sowie je 150,00 € für den Jugendraum HR u. Jugendgruppe Miteinander

nicht bekannt

VR-Bank Rhön-Grabfeld eG

09.08.2018

Geldzu-wendung

1.000,00 €

kulturelles Hinweisschild zu Friedrich-Wihelm Raiffeisen

örtliche Bank

Wilm Roland

07.08.2018

Sachzu-wendung

  251,70 €

6 neue Stand-Ventilatoren TVE 29 T für das Haus für Kinder in Hohenroth

Firmensitz in Hohenroth

Malergeschäft E. Katzmann GmbH

13.08.2018

Geldzu-wendung

  250,00 €

für die freiwillige Feuerwehr Windshausen

Firmensitz in Windshausen

Stiftung der Sparkasse Bad Neustadt

17.08.2018

Geldzu-wendung

  300,00 €

für das Haus für Kinder in Hohenroth

örtliche Bank

Herr Andrija Jekic´

18.08.2018

Geldzu-wendung

  100,00 €

für das Haus für Kinder in Hohenroth

nicht bekannt

Gesamt-summe:

3.562,70 €

 

 

Der Gemeinderat stimmt der Annahme der genannten Spenden für die gemeindlichen Zwecke im Haushaltsjahr 2018, wie dokumentiert, zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14