Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 26.11.2018 der Gemeinde Hohenroth eine Bedarfszuweisung nach Art. 11 Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Form einer Stabilisierungshilfe über 800.000 € als 4. Rate bewilligt – insbesondere unter folgenden Auflagen, die bis spätestens März 2019 erfüllt werden müssen:

 

 

Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 9. März 2018, Beschluss durch den Gemeinderat und Umsetzung mit dem Ziel, mittelfristig wieder die Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Dabei ist insbesondere eine Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten durch Mietanpassungen bei den gemeindlichen Objekten umfassend zu prüfen.

Das Prüfungsergebnis ist im Haushaltskonsolidierungskonzept darzustellen.

Es soll aus dem Konzept hervorgehen, in welchem Jahr mit der Wiedererlangung der finanziellen Leistungsfähigkeit gerechnet wird – dies wäre zudem mit Zahlen zu belegen.

 

 

Die Gemeinde beabsichtigt auch im Jahr 2019 einen Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe zu stellen.

 

Die Fortschreibung des vom Gemeinderat beschlossenen Konsolidierungskonzeptes muss dem Landratsamt Rhön-Grabfeld bis 11.03.2019 übermittelt werden. Das Konzept wurde überarbeitet und fortgeschrieben (s. Anhang).
Änderungen ergeben sich speziell durch die Überarbeitung der Vereinsförderung, die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED sowie durch Grundstücksverkäufe; außerdem wurde nach der Vorberatung durch den Finanzausschuss die Forstbetriebsgemeinschaft im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit mit angeführt.

 

Die Anlagen werden zum Bestandteil des Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Hohenroth beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts für 2019 und die Folgejahre in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes:
Tabellarische Übersicht „Mehreinnahmen / Minderausgaben“

Auflistung der freiwilligen Leistungen inkl. der Defizite aus den defizitären Einrichtungen

(Das Investitionsprogramm folgt aus der Beschlussfassung zum Haushalt)

 

Die Umsetzung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes wird beschlossen.

 

Sowohl das Haushaltskonsolidierungskonzept als auch seine Anlagen werden zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt und sind Anlage zu diesem.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

14

Mitgliederzahl:

17

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

14